Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse, auf den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2016 bis 2022 zu verzichten. Die Vorlage beschränkt sich auf die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz des jeweiligen Haushaltsjahres.

 

2.    Der Rat beschließt gemäß § 2 Satz 1 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Jahresabschlüsse, auf die umfangreiche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zur verzichten. Anstelle einer umfangreichen Prüfung tritt eine „Plausibilitätsprüfung mit wenigen Schwerpunkten und deutlich geringerem Zeit- und Kostenaufwand“. Dies betrifft die Haushaltsjahre 2015 (bereits vorgelegt) und 2016 – 2022.


 

 


Der Ausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag.