Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128
NKomVG den Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2014. Der
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises
Wittmund vom 29.12.2023 wird zur Kenntnis
genommen.
2.
Der Jahresüberschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe
von 307.355,96
€ wird gem. § 123 Abs. 1 S.1 Nr.1 NKomVG der
Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen
Ergebnisses
zugeführt.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in
Höhe
von 88.593,07 € wird gem. § 123 Abs.
1 S.1 Nr. 2 NKomVG
er
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *