Beschlussvorschlag:
1. Der Rat beschließt gemäß §
129 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 128 NKomVG den
Jahresabschluss für das
Haushaltsjahr 2014. Der Prüfbericht des
Rechnungsprüfungsamtes des
Landkreises Wittmund vom 29.12.2023 wird zur
Kenntnis genommen.
2. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.269,46 € wird
gem. § 24 Abs.3 S.1 KomHKVO mit
der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses
gedeckt.
Der Jahresüberschuss des ordentlichen
Ergebnisses in Höhe von 551.909,37 €
wird
gem. § 123 Abs.1 S.1 Nr.1
NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses
zugeführt.
1.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *