Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rat beschließt gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler
Jahresabschlüsse, auf den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG für die
Haushaltsjahre 2016 bis 2022 zu verzichten. Die Vorlage beschränkt sich auf die
Ergebnis- und Finanzrechnung sowie die Bilanz des jeweiligen Haushaltsjahres.
2.
Der
Rat beschließt gemäß § 2 Satz 1 des Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler
Jahresabschlüsse, auf die umfangreiche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt
nach § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG zur verzichten. Anstelle einer umfangreichen
Prüfung tritt eine „Plausibilitätsprüfung mit wenigen Schwerpunkten und
deutlich geringerem Zeit- und Kostenaufwand“. Dies betrifft die Haushaltsjahre
2015 (bereits vorgelegt) und 2016 – 2022.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *