Sitzung: 13.03.2024 Samtgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: SG/143/2024
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt
den im Anhang 1- 14 beigefügten Unterlagen zu und beschließt das
Standortkonzept FF-PVA der Samtgemeinde Esens.
2. Die in Anlage 15 beigefügten weiteren
Rahmenbedingungen werden mit folgenden Ergänzungen/ Änderungen beschlossen:
Die Flächenverteilung (Flächenquoten)
von PV-FFA bzw. APV-FFA auf die sieben Mitgliedsgemeinden ist wie folgt
vorgesehen:
Dunum 80
ha
Holtgast 10
ha
Moorweg 30
ha
Stedesdorf 10 ha (Agri-PV)
Esens 10
ha (Agri-PV)
Werdum 10
ha (Agri-PV)
Neuharlingersiel 10 ha (Agri-PV)
Klimaschutz:
Auswirkungen auf das
Klima: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
* Erläuterung siehe Begründung
SGBM Hinrichs gibt Erläuterungen zum Werdegang der vorliegenden Studie und zu deren wesentlichen Ergebnissen. Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, weitere Rahmenbedingungen, insbesondere ein Kontingent der zu entwickelnden Flächen auf die Mitgliedsgemeinden, festzulegen.
Die Potentialstudie mit den vereinbarten weiteren Rahmenbedingungen soll der Verwaltung als Handlungsempfehlung für die weitere Abarbeitung solcher Projekte dienen.
RM Saathoff (SPD/Die Grünen/Neue Liste) regt dazu an, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden und die Samtgemeinde durch Beteiligungen mit einbezogen werden sollten. Seitens der Fraktion wird dieser Vorlage zugestimmt.
RM Siebels (CDU/FDP) spricht sich gegen diese Vorlage aus. Das Aufstellen von PV-Anlagen bringt ein Flächenverlust für die Landwirtschaft mit sich. Zudem fallen einige Landwirte durch Ausweisung der Gunstflächen finanziell raus und andere werden großzügig beteiligt.
RM Maus befürwortet, dass die Gemeinden letztlich die Entscheidung treffen, inwieweit eine Umsetzung auf den Gunstflächen erfolgt. Weiterhin verweist sie auf die vielen versiegelten Flächen, die noch mit PV-Anlagen bestückt werden könnten.
RM Reents (EBI) stimmt der Vorlage zu. Er spricht sich für eine vorzeitige Regelung in Bezug auf die Bürgerbeteiligungen aus. Des Weiteren sollte in zukünftigen Verfahren Rücksicht auf die Abstände zu Wohnhäusern genommen werden. Abschließend erwähnt er zu den Ausführungen von RM Maus, dass laut Vorgaben des Landwirtschaftsministeriums PV-Anlagen vorrangig auf Dächern installiert werden sollen.