Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

1.    Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den im Anhang 1- 14 beigefügten Unterlagen zu und beschließt das Standortkonzept FF-PVA der Samtgemeinde Esens.

2.    Die in Anlage 15 beigefügten weiteren Rahmenbedingungen werden mit folgenden Ergänzungen/ Änderungen beschlossen:

Die Flächenverteilung (Flächenquoten) von PV-FFA bzw. APV-FFA auf die sieben Mitgliedsgemeinden ist wie folgt vorgesehen:

Dunum                                   80 ha

Holtgast                      10 ha

Moorweg                    30 ha

Stedesdorf                  10 ha (Agri-PV)

Esens                         10 ha (Agri-PV)

Werdum                     10 ha (Agri-PV)

Neuharlingersiel         10 ha (Agri-PV)


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf das Klima:                                    ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

* Erläuterung siehe Begründung

 

 


SGBM Hinrichs gibt Erläuterungen zum Werdegang der vorliegenden Studie und zu deren wesentlichen Ergebnissen. Für das weitere Verfahren ist es erforderlich, weitere Rahmenbedingungen, insbesondere ein Kontingent der zu entwickelnden Flächen auf die Mitgliedsgemeinden, festzulegen.

 

Die Potentialstudie mit den vereinbarten weiteren Rahmenbedingungen soll der Verwaltung als Handlungsempfehlung für die weitere Abarbeitung solcher Projekte dienen.

 

RM Saathoff (SPD/Die Grünen/Neue Liste) regt dazu an, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden und die Samtgemeinde durch Beteiligungen mit einbezogen werden sollten. Seitens der Fraktion wird dieser Vorlage zugestimmt.

 

RM Siebels (CDU/FDP) spricht sich gegen diese Vorlage aus. Das Aufstellen von PV-Anlagen bringt ein Flächenverlust für die Landwirtschaft mit sich. Zudem fallen einige Landwirte durch Ausweisung der Gunstflächen finanziell raus und andere werden großzügig beteiligt.

 

RM Maus befürwortet, dass die Gemeinden letztlich die Entscheidung treffen, inwieweit eine Umsetzung auf den Gunstflächen erfolgt. Weiterhin verweist sie auf die vielen versiegelten Flächen, die noch mit PV-Anlagen bestückt werden könnten.

 

RM Reents (EBI) stimmt der Vorlage zu. Er spricht sich für eine vorzeitige Regelung in Bezug auf die Bürgerbeteiligungen aus. Des Weiteren sollte in zukünftigen Verfahren Rücksicht auf die Abstände zu Wohnhäusern genommen werden. Abschließend erwähnt er zu den Ausführungen von RM Maus, dass laut Vorgaben des Landwirtschaftsministeriums PV-Anlagen vorrangig auf Dächern installiert werden sollen.