Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 140. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens „Darstellung einer Wohnbaufläche und eines Sondergebietes „Touristisches Wohnen“ im Bereich Edenserlooger Straße, Gemeinde Werdum“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB mit der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens beschließt die in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.

2.    Die 140. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 140. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.


Klimaschutz:

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

 

                                                                                                               ja, negativ *

 

                                                                                                               nein

 

Wenn ja, negativ:

 

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

* Erläuterung siehe Begründung

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassung zu beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung zum Bebauungsplan für die jeweilige Planung werden Aussagen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen getroffen.

 


RM Weiler-Rodenbäck hat nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.