Sitzung: 25.04.2024 Ausschuss für Bau-, Landwirtschafts-, Umwelt- und Naturschutzangelegenheiten
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: SG/151/2024
Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 140. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens „Darstellung einer
Wohnbaufläche und eines Sondergebietes „Touristisches Wohnen“ im Bereich
Edenserlooger Straße, Gemeinde Werdum“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB mit
der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens
beschließt die in der Anlage aufgeführten Abwägungsvorschläge.
2.
Die
140. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung, dem Umweltbericht und der Planzeichnung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 140.
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
* Erläuterung siehe Begründung
Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen –
sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei
der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassung zu
beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung zum Bebauungsplan für
die jeweilige Planung werden Aussagen zu Klimaschutz- und
Klimaanpassungsmaßnahmen getroffen.
RM Weiler-Rodenbäck hat nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen.