Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

1.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens stimmt dem Antrag auf Errichtung eines interkommunalen Solarparks in der Stadt Esens im Grundsatz zu.

2.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Interkommunaler Agri-PV Solarpark Tonnenkamp“ der Stadt Esens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO für den in der Anlage 2 dargestellten Bereich. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3.    Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

Klimaschutz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

                                                                                                               ja, negativ *

                                                                                                               nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                             

* Erläuterung siehe Begründung


Das Vorhaben“Interkommunaler Agri-Solarpark“ wird von Herrn Probst von der Firma Next2Sun Projekt GmbH und von Herrn Maack von der Firma Stromanbau anhand einer Bildschirmpräsentation vorgestellt. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergab sich folgende Diskussion:

RM Mammen fragt nach, warum die Agri-PV-Anlagen im Gesamtkonzept günstiger sind und in den „Spitzen“ mehr Leistung erreichen als die konventionellen PV-Anlagen.

Herr Maack antwortet, dass die Agri-PV-Anlagen gegenüber den konventionellen PV-Anlagen benachteiligt sind, da diese nicht in der hohen Anzahl auf den Flächen installiert werden können. Eine optimale Lösung ist aber die Errichtung eines Solarparks mit beiden PV-Anlagen.

Zudem fragt RM Mammen, ob auch eine dauerhafte Beteiligung für die Bürger ohne eine zeitliche Frist erfolgen kann.

StD Hinrichs teilt mit, dass im April beschlossenen Beteiligungsgesetz vorgesehen ist, dass vorsieht, nach Ablauf der Frist von der jeweiligen Firma ein Angebot zur weiteren Beteiligung dem Bürger vorzulegen ist.

RM Becker erkundigt sich nach der Verzinsung der Nachrangdarlehen.

Herr Maack erklärt, dass die Projektbeteiligung davon abhängig ist wie das Projekt wirtschaftet. Bei einem hohen Umsatz kann den Bürgern auch mehr geboten werden.  
Bezüglich der Verzinsung ist es abhängig von der jeweiligen Zinslage.

Herr Probst ergänzt, dass man sich am Wettbewerbsprinzip orientiert und es auch vom Umsatz abhängt. Konkrete Angebote können den Bürgern erst in der Investitionsphase vorgelegt werden.

RM Thedinga befürwortet das Projekt, da bislang noch kein Agri-PV Solarpark in der Samtgemeinde Esens vorhanden ist. Weiterhin erkundigt er sich, warum eine Mischform mit Agri-PV-Anlagen und konventionellen PV-Anlagen geplant wird.

Herr Maack antwortet, dass die konventionellen PV-Anlagen einen höheren Stromertrag erzeugen. Um eine Wirtschaftlichkeit des Solarparks herzustellen, ist es notwendig zur Errichtung von Agri-PV Anlagen auch einen Teil der Fläche mit konventionellen PV-Anlagen zu beplanen. Ein weiterer Grund ist, dass die Agri-PV Anlagen einen höheren Flächenbedarf haben und durch das Standortkonzept einige Flächen, die ursprünglich vorgesehen waren, nicht mehr geeignet sind. Somit ist der Verlust durch die konventionellen PV-Anlagen aufzufangen. Ebenfalls forderten die Flächeneigentümer auf den dargestellten Flächen die konventionellen PV-Anlagen. Ergänzend teilt Herr Maack mit, dass der genannte Netzeinspeisungspunkt von der EWE sehr nah am Solarpark liegt.

RM Saathoff befürwortet das vorgestellte Projekt und merkt an, dass nicht noch einmal die gleichen Fehler wie bei der Windenergie gemacht werden sollen.
Er erwähnt, dass die Samtgemeinde Esens eine Energiegesellschaft gegründet hat und fordert hier zeitnah einen gemeinsamen Weg zu finden.

Herr Maack teilt ebenfalls mit, im besten Fall in zwei Jahren mit dem Bau des Solarparks zu beginnen. Es wurden bereits gute Vorarbeiten geleistet.

Herr Probst erklärt, dass eine Zusammenarbeit mit regionalen Partnern oder auch Stadtwerken erfolgen kann.

RM Münster schließt sich der Wortmeldung von RM Saathoff an und ergänzt, dass sich im Nachhinein erst rausstellt, ob sich die Entscheidung und die Zusammenarbeit gelohnt hat. Weiterhin erkundigt sich RM Münster, ob die PV-Module austauschbar sind und wie lange sich diese halten. Zudem fragt er, ob die konventionellen PV-Anlagen höhere Ständer erhalten können, um eine landwirtschaftliche Nutzung der Fläche zu ermöglichen.

Herr Probst erklärt, dass die Glasmodule auf beiden Seiten eine Scheibe enthalten und somit teurer sind. Eine längere Haltbarkeit der Glasmodule liegt daher vor.  

Herr Maack berichtet, dass die konventionellen PV-Module möglicherweise in naher Zukunft bis zu einer Höhe von 2,10 m errichtet werden können. Somit wäre eine Grünlandbewirtschaftung ermöglicht.

RM Mammen erkundigt sich, warum nur bedingt konventionelle PV-Anlagen mit hohen Ständern errichtet werden können.

StD Hinrichs erläutert, das konventionelle PV-Anlagen nicht auf allen Flächen im Plangebiet geeignet sind. Man müsse die Argumente zunächst wirken lassen und die Thematik in der Politik entscheiden.

RM Becker gibt zu bedenken, dass nicht alle Flächen im Plangebiet als Gunstflächen dargestellt sind und man so anderen Vorhabenträgern die Möglichkeit eröffnet auf Restriktionsflächen die Solarparks zu planen. Man müsse ebenfalls abwarten, was der Landkreis Wittmund bezüglich der Flächen im Bauleitplanverfahren aussagt. Zudem fragt RM Becker, wie hoch das Investitionsvolumen bei der Bürgerbeteiligung ist.

Herr Probst erklärt, dass das Eigenkapital bei 20 % und das Fremdkapital bei 80 % liegt.
Ein Investor der bereit ist direkt höhere Summen zu investieren ist bislang nicht vorhanden. Herr Maack ergänzt, dass eine Erhöhung des Eigenkapital auf 50 % nicht funktionieren wird, da die Rendite sonst zu gering ausfällt. Es werden Gesamtinvestitionen in Höhe von 7 – 8 Millionen Euro für den Solarpark entstehen. Zudem ergänzt er, dass kein demokratisches Prinzip bezüglich der Entscheidungshoheit des Solarparks vorliegt. Die Firma hat über 30 Jahre lang die Entscheidungshoheit über den Solarpark.

RM Siebelts empfindet die Errichtung eines Solarparks negativ, da durch die Errichtung das Landschaftsbild beeinträchtigt wird. Ein weiteres negatives Argument ist, dass die Pachten erhöht werden und somit andere Landwirte benachteiligt werden.
In 20 Jahren würden andere Energiequellen genutzt werden.