Beschlussvorschlag:

  1. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße/ Emder Straße“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) durchzuführen.

    Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 (Vorhaben- und Erschließungsplan) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB durchzuführen.

  3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

  4. Aufgrund der städtebaulichen Situation im Umfeld des Verbrauchermarktes sowie der zurückhaltenden Bauweise des Entwurfs wird eine Entscheidung zugunsten der Entwurfsvariante 2 getroffen.



Herr Kirchner von der Bünting Beteiligungs AG gibt einen Rückblick auf die nunmehr 40-jährige Geschichte von Combi in Esens. Mittels Fotodokumentation werden die vorgesehenen Neuerun­gen im Markt vorgestellt. Hierbei geht es unter anderem um niedrigere Regale, neuen Infotresen, neues Kassensystem, neue Pfandrücknahme. Im Ergebnis soll der Markt moderner und attraktiver gestaltet werden.


Architekt Knopf erläutert den Hochbauentwurf. Ausgehend vom Ist-Lageplan wird die bauliche Ent­wicklung Richtung Auricher Straße verdeutlicht. Es bleiben nunmehr noch 22 m zwischen Markt und Auricher Straße. In diesem Bereich werden die sogenannte Mall, der Blumenhandel, das Café, der Friseur sowie der Zeitschriftenladen angeordnet. Die Mall bildet eine neue Achse, so dass der Ein- bzw. Ausgang auf der nordwestlichen Ecke vorgesehen ist.


Weiterhin stellt Herr Knopf die drei Varianten für die Gestaltung der Erweiterung vor und erläutert jeweils die Vorteile, wobei aus seiner Sicht die Variante zwei zu favorisieren ist.


Anschließend berichtet Herr Weydringer von den Auswirkungen auf das Planerfordernis, was durch die Erweiterung des Combi-Marktes ausgelöst wird. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung mit der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes ist vorzusehen. Herr Weydringer erläutert die Verkaufsflächen, wobei insgesamt ein Flächenzuwachs der Verkaufsflä­che von 520 m² zu verzeichnen ist. Eine Sortimentserweiterung findet nicht statt.


Zur Ein- und Ausfahrtssituation berichtet Herr Weydringer, dass die südliche Ausfahrt nach wie vor nur als Einfahrt dient, die nördliche Ausfahrt soll als Ein- und Ausfahrt dienen.


Speziell erwähnt Herr Weydringer das vorhandene Rückhaltebecken auf dem Gelände des Combi-Marktes. Dieses bleibt durch die vorgesehenen Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen unberührt. Es wird darauf verwiesen, dass über Vereinbarungen geregelt ist, dass die Stadt hier unterhal­tungspflichtig ist.


Aus der anschließenden Diskussion wird folgendes festgehalten.


RM Janßen erkundigt sich nach der Zahl der Stellplätze. Demnach sind in den 127 Stellplätzen auch die Personalparkplätze sowie die Stellplätze vor den Müllcontainern enthalten.


In diesem Zusammenhang berichtet Herr Kirchner über Gespräche mit dem Nachbarbetrieb Stein­berg. Hier wird eine Zufahrtsmöglichkeit geschaffen, dass die beiden Geschäfte voneinander profi­tieren.


Weiterhin erkundigt sich RM Janßen nach der Anordnung der Einkaufswagen. Hierauf berichtet Herr Kirchner, dass letztendlich der Standort noch nicht festgelegt ist. Es entfallen durch die Auf­stellung der Einkaufswagen keine Stellplätze.


RM Hesse regt an, bei der zukünftigen nördlichen Ausfahrt eine Linksabbiegerspur einzurichten. Hierzu äußert Herr Weydringer, dass dies aufgrund der vorhandenen Breite der Einfahrt bzw. Aus­fahrt durchaus möglich ist. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.


RM Mammen ist froh über die Entwicklung am alten Standort. Im Ergebnis spricht er sich für die Variante 3 aus, weil diese besser in die Umgebung passt.


Auf Nachfragen erläutert Herr Knopf, dass bei dem Entwurf 2 die Holzoptik aus Kunststoffplatten hergestellt wird. Ein Muster wird herumgegeben.


Herr Knopf unterstreicht bei dem Entwurf 2 den entstehenden gerahmten Platz im Bereich des Backshops.


RM Saathoff spricht sich für den Entwurf 2 aus.


Auf Nachfragen von RM Saathoff zur Kinderbetreuung im Markt berichtet Herr Kirchner, dass zwi­schenzeitlich in einigen Combi-Märkten im Bereich Backshop eine Kinderecke vorgesehen ist. Er wird diese Idee aufgreifen und weitertransportieren.


Auf Hinweis von RM Ubben zur Festlegung der Stellplatzzahl in Esens berichtet der StD, dass der Landkreis hier auf Basis der NBauO genau prüfen wird.


Beirat Ubben spricht sich tendenziell für Entwurf 2 aus, wobei er zu bedenken gibt, dass die Mau­erwerksfarbe nicht zur vorhandenen Farbe des Mauerwerks passt. Eine Detailabstimmung über die Farbauswahl der Klinker soll laut Herrn Knopf noch erfolgen. Er verweist in diesem Zusammen­hang auf das Beispiel Combi-Markt in Oldenburg in der Bremer Heerstraße. Weiterhin ergänzt Herr Knopf, dass von dem Bestand von der Blickrichtung der Auricher Straße nichts mehr zu sehen sein wird, da der neue Baukörper dies überdeckt.


Auf Nachfragen zur Bauabwicklung berichtet Herr Kirchner, dass der Markt auch während der Bauarbeiten geöffnet ist. Hier wird man den Bestand bzw. ein zusätzliches Zelt als Verkaufsfläche nutzen.


RM Deppermann signalisiert Zustimmung für den Entwurf 2.


Beirat Münster erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Dachfläche zur Energiegewinnung zu nut­zen. Herr Kirchner berichtet in diesem Zusammenhang aus vergleichbaren Fällen, dass die Decke die Last einer PV-Anlage nicht tragen wird. Die Decke wird brandschutzmäßig auf F30 hergestellt.


FBL Fleckenstein kann dem Entwurf 2 durchaus gute Dinge abgewinnen. Im konkreten städtebau­lichen Zusammenhang fügt sich der Entwurf 3 aufgrund seiner Dachgestaltung und Gliederung al­lerdings wesentlich besser in die Umgebung ein. FBL Fleckenstein geht hierbei auf den Zeitgeist ein. Der Entwurf 3 wird si­cherlich in 20 Jahren und darüber hinaus auch noch passend und unver­braucht wirken, da es ein zeitloser Entwurf ist. Entwurf 2 unterwirft sich kurzlebigen architektoni­schen Strömungen, die nach einer relativ kurzen Zeitspanne wieder überholt sein werden. Als Bau­körper mit Flachdach erscheint das Gebäude zudem als Fremdkör­per im städtebaulichen Gefüge.


Vors. Emken stellt fest, dass in der Beschlussvorlage der Entwurf 3 favorisiert wird und lässt ab­stimmen, ob der Entwurf 2 nun favorisiert werden soll. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.

Im Weiteren erfolgt die Abstimmung zur Sitzungsvorlage mit der Änderung zu gunsten des 2. Ent­wurfes. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.