Sitzung: 26.11.2024 Schulausschuss
Die Beirätin Buss wird auf die Ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag von SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin ausgehändigt.
Im Anschluss wird die Beschlussfähigkeit festgestellt.