Sitzung: 26.11.2024 Schulausschuss
VA Siebels erläutert die Präsentation, die am Vortag an alle Ratsmitglieder und die Beiräte des Schulausschusses per E-Mail versandt worden war. Sie ist diesem Protokoll nochmals beigefügt.
Es wird verdeutlicht, dass der künftige Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 die Samtgemeinde Esens und die Grundschulen Esens-Nord und -Süd vor sehr große Herausforderungen stellt: Das entsprechende Bundesgesetz begründet ab Schuljahr 2026/2027 für den 1. Jahrgang (und in den folgenden Jahren für den einen jeweils weiteren Jahrgang) einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für 8 Stunden an 5 Tagen die Woche. Im ersten Jahr ermöglicht das Land dementsprechend die Kapitalisierung von Lehrer- und Betreuungsstunden nur für den 1. Jahrgang.
Es wird nicht sichergestellt werden können, dass eine adäquate Ganztagsbetreuung an allen 5 Schulstandorten an 5 Tagen die Woche stattfindet. Die Nachmittagsbetreuung inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung kann nur an jeweils einem Schulstandort stattfinden: Esens und Werdum gemeinsam in Esens, sowie Stedesdorf, Dunum und Holtgast gemeinsam in Stedesdorf oder Dunum.
Organisatorisch macht es nur Sinn, den Ganztag ab 2026/2027 mit allen 4 Jahrgängen zu starten. Der Hort wäre zu dem Zeitpunkt aufzulösen. Dieser war in der Vergangenheit nur mäßig in Anspruch genommen worden. Zudem ist bisher eine Gruppenarbeit kaum möglich, weil ab 14.30 bis 16.45 Uhr teilweise nur noch zwei Kinder in der Betreuung waren.
Abzusehen ist ein erheblicher Mehraufwand für Schülertransporte zu den Ganztagsstandorten, für den es voraussichtlich keinen Kostenersatz gibt.
Die Nachmittagsbetreuung ist im derzeitigen Betrieb an den meist 3 Tagen schon eine Herausforderung und kann in Esens-Nord schon jetzt nur sichergestellt werden durch einen Defizitausgleich durch die Samtgemeinde in Höhe von jährlich zwischen 20.000 und 30.000 Euro. Künftig wird dafür ein Dienstleister gefunden werden müssen, um eine Verlässlichkeit herzustellen.
Die Regelungen für den Rechtsanspruch auf Ganztag sehen eine Ferienschließung von 4 Wochen im Schuljahr vor. Das heißt, für 8 Wochen Ferien ist an jeweils 5 Tagen je 8 Stunden Ferienbetreuung sicherzustellen. Die Samtgemeinde Esens hat bis auf die Einzelveranstaltungen „Ferienspiele“ kein derartiges Angebot und wird es selbst auch nicht entwickeln können. Zuständig für diese Aufgabe ist der Landkreis Wittmund als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Ausschussmitglieder geben ein Stimmungsbild ab, der Landkreis möge diese Aufgabe wahrnehmen und nicht die Samtgemeinde gegen Kostenbeteiligung des Landkreises. SGBM Hinrichs wird den Landrat entsprechend informieren.
Die anwesenden Ratsmitglieder werden gebeten, die hier besprochene Thematik Ganztag in den Fraktionen zu beraten.