Beschluss: zur Kenntnis genommen

SGBM Buß weist RM Zart auf die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunal- verfassungsgesetzes hin. Im Anschluss verpflichtet er RM Zart, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung.