Beschluss:


Auf der Grundlage der von der Staatlichen Vogelschutzwarte durchgeführten fachlich fundierten Abgrenzung des V 63 im Bereich Bensersiel wird die Stadt Esens nach Beschlussfassung der Landesregierung und Erweiterung der LSG-Verordnung durch den Landkreis Wittmund ein neues Bebauungsplanverfahren einleiten mit dem Ziel, eine rechtlich einwandfreie Grundlage für die Kommunale Entlastungsstraße zu schaffen.


StD Buß geht auf den Artikel am Samstag im „Anzeiger“ ein und macht folgende Anmerkungen und Korrekturen.


  1. Es gab keine Zusage der Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer, dass er an den Gesprächen im Umweltministerium teilnehmen dürfe.

  2. Die Stadt hat weder gegenüber dem Umweltministerium noch gegenüber dem Landkreis „den ausdrücklichen Wunsch geäußert, dem Grundstückseigentümer keine Informationen zukommen zu lassen.“ Wenn die genannten Behörden keine Auskünfte gegeben haben, sind das ihre eigene Entscheidungen gewesen.

  3. Der Vorwurf der CDU/BfB-Gruppe, dass die Gespräche im Umweltministerium eine „verschleierte Aktion der Bürgermeister und des Stadtdirektors“ darstelle, kann so nicht im Raum stehen bleiben. Die Ratsmitglieder waren über die Gespräche in Hannover informiert.

  4. Wenn denn die CDU/BfB-Gruppe von guten Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer spricht, dann ist das auf der einen Seite richtig. Es gab ein Gespräch in freundlicher Atmosphäre, nur war der Gesprächsverlauf so, wie in all den Jahren zuvor auch. Der Grundstückseigentümer nennt seine Preisvorstellungen und der Rat soll sie abnicken. Da es hier um größere, siebenstellige Summen geht, kann es doch nur die Aufgabe von Rat und Verwaltung sein, nach weiteren Möglichkeiten zu suchen, um damit eine Verhandlungsposition für die Stadt zu schaffen. Zudem können Rat und Verwaltung bei Grundstücksverhandlungen die Gleichbehandlung mit anderen Grundstückseigentümern nicht außer Acht lassen. Das gilt sowohl gegenüber den Grundstückseigentümern, die Flächen für die Straße zur Verfügung gestellt haben, als auch gegenüber den Grundstückseigentümern, die Flächen für Bauland an die Stadt verkauft haben.

  5. Die CDU/BfB-Gruppe zitiert im weiteren aus der Vorlage, allerdings nur einen Satz, ohne den folgenden zu erwähnen. So steht in der Vorlage der Satz: Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BVerwG angenommen.“ Es folgt dann der nicht erwähnte folgende Satz: „Nach einer Mitteilung des Gerichts im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 67 soll im 3. Quartal 2013 (also bis Ende September) über die Beschwerde entschieden werden.“ Die CDU/BfB-Gruppe nimmt den ersten Satz, um damit zu suggerieren, dass über die Nichtzulassungsbeschwerde schon entschieden wurde, was nicht der Fall ist und was durch den folgenden Satz in der Vorlage auch bestätigt wird.

    Wo kommt der Begriff Annahme der Nichtzulassungsbeschwerde her? Er stammt von Prof. Dr. Stüer und besagt, dass das BVerwG eine eingegangene Nichtzulassungsbeschwerde in einem ersten Verfahren als unbegründet zurückweist, ohne dass die Gegenseite überhaupt beteiligt wird. Wenn das nicht geschieht, dann spricht er von einer „Annahme“ der Nichtzulassungsbeschwerde. Unsere Nichtzulassungsbeschwerde wurde an die Gegenseite mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Auf dieser Grundlage wird das BVerwG nun entscheiden.

Im Anschluss erläutert StD Buß die Vorlage.


RM Hedlefs bittet um getrennte Abstimmung der Beschlüsse. Nach ihrer Meinung ist die Abgrenzung so nicht in Ordnung. Dies hätte auch das OVG festgestellt. Auch hätte die Zulässigkeit von Alternativen geprüft werden müssen. Sie ist der Auffassung, dass die Staatliche Vogelschutzwarte politisch motiviert ist.

Stv. BM Mammen berichtet von guten Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer. Auch die Gespräche im Umweltministerium waren fruchtbar. Die Vogelschutzwarte ist eine Fachbehörde und sicherlich nicht politisch motiviert. Die fachlichen Daten sind eingeflossen und daraufhin wurde die neue fachlich fundierte Abgrenzung vorgenommen. Es wurde dabei nicht auf die vorhandene Straße geachtet, sondern auf die örtlichen Gegebenheiten wie Büsche und Gräben. Ziel muss es sein, sowohl für den Grundstückseigentümer als auch für die Stadt Rechtssicherheit zu bekommen.


RM Schultz berichtet, er sei kein Vogelsachverständiger. Es habe tatsächlich keine Zusage für den Grundstückseigentümer zur Teilnahme an den Gesprächen im Umweltministerium gegeben. Vom Landkreis habe er die Auskunft erhalten, dass auf Bitte der Stadt keine Auskünfte gegeben würden. Seines Erachtens ist die Nichtzulassungsbeschwerde nicht angenommen worden, zumindest liege nichts schriftlich vor. Angenommen wäre die Beschwerde erst, wenn sie auch zugelassen worden sei. Die Klage ist für die Stadt mit einem hohen Risiko behaftet und wird nach seiner Einschätzung verloren. Es sind bereits jetzt Kosten in Höhe von 600.000 € entstanden. Dies müsse ein Ende haben und deshalb sollte man eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer herbeiführen. Sicher wäre die Stadt nur, wenn der Grundstückseigentümer sein Geld bekommen würde.