Der Vorsitzende des Kurvereins Esens-Bensersiel führt aus, dass die Sommersaison deutlich besser abgeschnitten hat. Die Verluste aus dem Frühjahr konnten ausgeglichen werden. Das September-Ergebnis zeigt ein Plus von 9.000,00 Euro. Auch der Campingplatz steht erneut besser da. In der Bewertung steht der Campingplatz europaweit weit oben. In diesem Segment wird, wie im gesamten Kurverein, von den Mitarbeitern hervorragende Arbeit geleistet. Ab dem 01.11.13 wird erstmals eine Winterkurkarte angeboten. Die Schließung der Therme ist zeitlich verlegt worden. Sie wird nun vom 06. bis 31.01.2014 geschlossen, da Wartungsverträge eingehalten werden müssen. Zudem wurde die Leitung der Marketingstelle ausgeschrieben. Hochwertige Bewerbungen liegen vor. Die Stelle sollte alsbald besetzt werden können.


Hinsichtlich der Nordseetherme sind noch nicht alle Schlussrechnungen abschließend eingegangen. Mittlerweile wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet, um Klarheit zu schaffen. Die Gesamtkosten der Therme haben sich auf über sieben Millionen Euro addiert. Noch kann keiner abschätzen, wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich sein werden.

Er wird morgen die Staatsanwaltschaft Aurich bitten, sich dieser Sache anzunehmen und die Angelegenheit rechtlich zu überprüfen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Esens haben ein Recht darauf, dass die Angelegenheit vollständig aufgeklärt wird. Daher sollte die Staatsanwaltschaft Aurich objektiv den Sachverhalt überprüfen. Um eine unabhängige Überprüfung zu gewährleisten, wird er momentan für den Vorsitz im Betriebsausschuss nicht zur Verfügung stehen.


Bei der anschließenden Diskussion fragt RM Kröger an, warum es beabsichtigt ist, die Staatsanwaltschaft einzuschalten. Diese Behörde sei zuständig für Strafsachen. RM Saathoff bemerkt hierzu, dass derzeit nicht von einer Straftat ausgegangen werden kann. Es geht hier letztlich um eine ordnungsgemäße Überprüfung des Sachverhalts. RM Hedlefs bemerkt, dass ein unabhängiger Steuerberater zur Prüfung wahrscheinlich ausreichen würde. Sie hätte sich gerne einen externen Controller gewünscht, damit unabhängig geprüft werden kann. RM Schultz weist darauf hin, dass der Landrat bereits gebeten wurde, den Sachverhalt kommunalrechtlich zu bewerten. Nach dieser Prüfung kann immer noch der Staatsanwalt eingeschaltet werden. StD Buß weist darauf hin, dass diese Thematik bereits mit dem Landrat besprochen wurde. Der Landkreis kann juristisch hier nicht helfen. Es wurde auch darüber nachgedacht, die Regierungsvertretung einzuschalten. Beide Vorschläge wurden allerdings verworfen. Die Staatsanwaltschaft wird von allen als unabhängige Behörde akzeptiert. Daher kann er dem Ansinnen von RM Saathoff nur zustimmen.