Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 7


Sodann fasst der Rat der Stadt Esens bei zehn Ja-Stimmen und sieben Nein-Stimmen folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt Esens beschließt die der Vorlage als Anlage beigefügte Satzung des Tourismusbetriebs Esens-Bensersiel.


FBL Mannott erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage.


Folgende Regelungen sind nach der Sitzung des Verwaltungsausschusses noch hinzugekommen:


§ 4 Abs. 2 der Satzung ist um folgenden Satz ergänzt worden:

Die/der stv. Vorsitzende kann auch aus dem Kreis der drei weiteren stimmberechtigten Mitglieder bestimmt werden.“


§ 1 Abs. 3 Stammkapital: Gerade über die Höhe des Stammkapitals ist im Verwaltungsausschuss intensiv diskutiert worden. Gem. § 6 der Eigenbetriebsverordnung ist der Eigenbetrieb mit einem Stammkapital auszustatten, das seinem Gegenstand und Betriebsumfang angemessen ist. Wirtschaftsprüfer Jeschke, der den Kurverein aus seiner jahrelangen Tätigkeit beim Kurverein kennt, stellt dazu fest, dass ein Stammkapital, welches aus Geld- und Sachvermögen zusammengesetzt sein kann, scheint mit Blick auf die Größe des Kurvereins Esens-Bensersiel


mit einer Million Euro als gering, aber gerade noch im Rahmen der Angemessenheit. Die im Verwaltungsausschuss vorgeschlagenen Änderungen sind in der Satzung bereits eingearbeitet worden.


In der anschließenden Diskussion erwähnt RM Saathoff, dass man sich sehr intensiv mit der Satzung beschäftigt habe. Die Satzung bildet die zukünftige Handlungsgrundlage. Neben den gesetzten Mitgliedern des Rates sollten auch vier weitere Personen im Ausschuss mitwirken. Auch die Personalvertretung hat ein Stimmrecht. Die weiteren Mitglieder im Ausschuss sollten Fachleute sein. Die Satzung wurde transparent gestaltet und kann bei Bedarf jederzeit verändert werden. RM Reents bemerkt hierzu, dass kein einstimmiger Beschluss im Verwaltungsausschuss gefasst wurde. Im Hinblick auf das Stammkapital sollten Sicherheiten in Höhe von 350.000,00 Euro bei der Stadt verbleiben. Moniert wurde auch die Zusammensetzung des Betriebsausschusses. Nach Auffassung der EBI sind sieben Ratsmitglieder ausreichend. Ein achtes Mitglied hätte gesondert benannt werden können, eventuell mit einem Vertreter aus der Wirtschaft. Die EBI schlägt daher vor, lediglich sieben Ratsmitglieder in den Ausschuss zu entsenden. Auch hinsichtlich der Betriebsleitung ist der EBI fraglich, wie weiter verfahren werden soll. Eine Bewerbung ist für diese Position aus Sicht der EBI erforderlich. Es kann zunächst eine kommissarische Besetzung erfolgen. RM Deppermann bemerkt, wichtig sei die Entwicklung des Kurvereins. Die Finanzierung des Stammkapitals von einer Million Euro soll über zehn Jahre erfolgen. Dies wird Thema bei den Haushaltsberatungen sein. RM Hedlefs macht den Vorschlag, hinsichtlich der Zusammensetzung des Betriebsausschusses die Gewerbetreibenden und die Vermieter zu berücksichtigen. Der Kurverein Esens-Bensersiel könnte zwei Mitglieder berufen, das dritte Mitglied sollten die Gewerbetreibenden bzw. Vermieter stellen. RM Schultz weist darauf hin, dass bis heute nicht ausführlich diskutiert wurde, welche Rechtsform für den Kurverein am besten ist. Nach seiner Einschätzung ist es nach wie vor die GmbH. Zudem liegt eine unübersichtliche finanzielle Situation beim Kurverein vor. Die Gesamtkosten der Therme betragen derzeit 7.838.000,00 Euro. Dazu kommen noch rund 800.000,00 Euro offene Forderungen von Handwerkern. Außerdem sind mehrere Klageverfahren anhängig. Derzeit werden jeden Tag neue Zahlen genannt. Die Übernahme des vorhandenen Personals ist zudem tariflich nicht geregelt. Nach seiner Auffassung ist der TVöD anzuwenden. Rechtlich ist es nicht zulässig, Einzelverträge abzuschließen.


Stv. BM Mammen ist erstaunt über die zahlreichen Wandlungen in der Diskussion. Es wurde sehr lange und ausführlich über die Rechtsform geredet. Zudem wurden erste Gespräche mit dem Personal im Beisein eines Gewerkschaftsmitgliedes geführt. Einzelverträge stehen hier nicht zur Diskussion, der TVöD bietet aber auch hier Möglichkeiten, Sicherheiten für alle Beschäftigten zu erzielen. Das Stammkapital in Höhe von einer Million Euro ist für den Wirtschaftsbetrieb Kurverein unterste Grenze. Auch über die Besetzung des Betriebsausschusses wurde sehr ausführlich im Vorfeld diskutiert. Die Kommunalverfassung setzt hier enge Grenzen für Betriebssatzungen. RM Kröger stellt nochmals heraus, dass der Fremdenverkehrsbeitrag für die Finanzierung nicht missbraucht werden darf. StD Buß weist nochmals darauf hin, dass die Fremdenverkehrsbeitragskalkulation eine Unterdeckung in Höhe von ca. 600.000,00 Euro aufweist. Eine Million Stammkapital als Bareinlage sind bei dem Vermögensvolumen des Kurvereins noch gerade angemessen. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen muss der Stadtrat entscheiden und abwägen, wie die Finanzierung erfolgen soll.


RM Hedlefs stellt folgenden Antrag auf Änderung des § 4 Abs. 2 S. 1 der Betriebssatzung: Der Betriebsausschuss besteht aus acht vom Rat der Stadt Esens aus der Mitte des Rates bestimmten Mitgliedern sowie zwei weiteren stimmberechtigten Mitgliedern, die auf Vorschlag des Kurvereins Esens-Bensersiel berufen werden und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, dass auf Vorschlag der AEU benannt wird.


Bei sieben Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und einer Enthaltung wird der Antrag von RM Hedlefs abgelehnt.