Sitzung: 04.11.2013 Feuerwehrausschuss
Beirat Janssen wird auf die Ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird akten-
kundig gemacht und durch Handschlag bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat überreicht.