Der Beirat Özdemir wird auf die Ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht, ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat überreicht. Die Belehrung nimmt SGBM Buß vor, die Verpflichtung per Handschlag erfolgt durch den stellv. Vorsitzenden Schröder.