Sitzung: 23.02.2026 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1
Vorlage: ST/324/2026
Beschlussvorschlag:
1.
Der vom Verwaltungsausschuss am 17.06.2024 gefasste
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111 wird aufgehoben.
2. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Esens beschließt, die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Interkommunaler Agri-PV Solarpark
Tonnenkamp“ der Stadt Esens als vorhabenbezogener
Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich. Der
Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3. Die
Anlieferung der Solarmodule sowie der gesamte Baustellenverkehr insgesamt
erfolgt nicht über den Barkelweg.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgelegten Unterlagen eine
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Klimaschutz:
Auswirkungen auf den
Klimaschutz: ja, positiv *
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen? ja * nein *
*Erläuterung siehe Begründung
Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen –
sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei
der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassungen zu
beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung und im Umweltbericht
werden Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung getroffen.
Der Bebauungsplan Nr. 111 „Interkommunaler Agri-Solarpark
Tonnenkamp“ wird vom Vorhabenträger Herr Maack und Herr Nickel anhand einer
Bildschirmpräsentation vorgestellt. Die Bildschirmpräsentation ist dem
Protokoll beigefügt.
Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Wortbeiträge:
Vors. Mammen erkundigt sich nach der Blendwirkung der PV-Anlagen.
Herr Nickel erklärt, dass sich die Blendwirkung in Richtung des Bodens
auswirkt.
Aus diesem Grund wird von Seiten des Vorhabenträgers von einem Blendgutachten
abgesehen.
RM Thedinga erkundigt sich nach der Verschattung an der Ost-
und Westseite.
Herr Nickel erläutert, dass es sich bei den Seiten um die ertragsärmeren Seiten
aufgrund der Baumreihe handelt. Die Baumreihe wird aber auch nicht entfernt.
BGM Becker fragt nach, wer die Pflege der Begrünung übernimmt.
Herr Nickel antwortet, dass der Vorhabenträger die Pflege der Begrünung an
regionale Anbieter vergeben wird.
BGM Emken erkundigt sich nach dem Abstand zum angrenzenden Wohngebäude.
Herr Maack teilt mit, dass man die Zustimmung des Eigentümers erhalten hat.
Damit kann der vorgegebene Abstand aus dem Standortkonzept von 50 Metern zum
Wohngebäude unterschritten werden.
Vors. Mammen fragt nach, wie viele Haushalte durch den Agri-Solarpark mit Strom
versorgt werden können und wie die Vermarktung vorgesehen ist.
Herr Maack erläutert, dass der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird
und ca. 3000 Haushalte versorgen kann. Die Ausschreibung zur Vermarktung
erfolgt über eine Strombörse. Produziert der Agri-Solarpark weniger als 5 % der
Leistung wird dieser aufgestockt.
Herr Nickel ergänzt, dass die EWE als regionaler Grundversorger voraussichtlich
genutzt wird. Andere Verträge mit anderen Stromanbietern sind noch nicht in
Planung.
Weiterhin berichtet Herr Nickel von erfolgten Vermessungsarbeiten einer nicht
ermittelten Eigentümerfläche im Plangebiet. Diese ist jetzt einem angrenzenden
Eigentümer zugeschlagen worden, mit dem man sich noch in Gesprächen befindet,
um die Zuwegung gegebenfalls mit einem Überwegungsrecht zu sichern.
BGM Becker ergänzt, dass es sich um die östliche Fläche im Plangebiet handelt.
RM Willms fragt nach, ob die Anlieferung der Solarmodule über den Barkelweg
erfolgt.
Herr Maack teilt mit, dass man dies noch klären müsse, da eben einige schwere
Lastkraftwagen für den Transport der Solarmodule erforderlich sind.
BGM Emken fordert, die Anlieferung der Solarmodule nicht über den Barkelweg
erfolgen zu lassen, sondern über den Feldweg südlich des Plangebietes.
BGM Becker teilt mit, dass in dem Bereich die Gemeinde Stedesdorf
Straßenbaulastträger sei und gibt zu bedenken, dass dort auch ein Bahnübergang
zu überqueren ist, was zu Problemen mit dem Eisenbahn-Bundesamt führen kann.
Zudem sei die Zuwegung sehr eng.
Herr Maack erwidert, dass man bezüglich der Wegesicherung vorab bereits etwas
unternehmen muss, bevor die Anlieferung über die Bargsteder Straße erfolgen
kann.
RM Siebelts spricht sich gegen die Planung aus, da landwirtschaftliche Flächen
entfallen und die Flächen sich zudem in einem Jagdgebiet befinden. Bezüglich
der weiterhin möglichen Bewirtschaftung der Flächen würde die Arbeit durch die
dann vorhandenen Solarmodule erschwert werden.
Als letzten Punkt teilt er mit, dass die Windkraft mehr Energieertrag auf
weniger Fläche ausweisen würde.
Herr Maack teilt mit, dass die Flächen bereits extensiv bewirtschaftet werden.
Die Fläche würde somit eine Doppelnutzung vorweisen.
Herr Maack erklärt auf Nachfrage, dass die Firma Next2Sun die Hauptfirma und
Betreiber des Agri-Solarparks in Zusammenarbeit mit der Firma Stromanbau ist.
Die Firma Stromanbau regelt die Flächensicherung und Netzsicherung vor Ort.
Laut Herrn Nickel werden in der Regel die Firmen Eigentümer, die am meisten
Kapital in den Agri-Solarpark investieren. Trotzdem bleibt die Firma Next2Sun
Ansprechpartner des Agri-Solarparks.
Die Firma Argus ist das Planungsbüro, welches die Planunterlagen für das
Bauleitplanverfahren erstellt.
Vors. Mammen lässt den Beschluss mit der Änderung, dass die Anlieferung der
Solarmodule durch die schweren Lastkraftwagen nicht über den Barkelweg erfolgt,
beschließen.
