Beschluss: mehrheitliche Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltung: 1

Beschlussvorschlag:

1.    Der vom Verwaltungsausschuss am 17.06.2024 gefasste Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 111 wird aufgehoben.

2.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens beschließt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 111 „Interkommunaler Agri-PV Solarpark Tonnenkamp“ der Stadt Esens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO für den in der Anlage 1 dargestellten Bereich. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3.    Die Anlieferung der Solarmodule sowie der gesamte Baustellenverkehr insgesamt erfolgt nicht über den Barkelweg.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der vorgelegten Unterlagen eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sowie eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Klimaschutz:

Auswirkungen auf den Klimaschutz:                       ja, positiv *

                                                                                                               ja, negativ *

                                                                                                               nein

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?         ja *  nein *

                                                                                                                                                            

 *Erläuterung siehe Begründung

Grundsätzlich sind Flächeninanspruchnahmen mit Klimaauswirkungen – sowohl lokal als auch global- verbunden. Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sind aber bei der Aufstellung von Bauleitplänen der Klimaschutz und die Klimaanpassungen zu beachten und sollen gefördert werden. In der Begründung und im Umweltbericht werden Aussagen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung getroffen.


Der Bebauungsplan Nr. 111 „Interkommunaler Agri-Solarpark Tonnenkamp“ wird vom Vorhabenträger Herr Maack und Herr Nickel anhand einer Bildschirmpräsentation vorgestellt. Die Bildschirmpräsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Aus dem Vortrag ergaben sich folgende Wortbeiträge:

Vors. Mammen erkundigt sich nach der Blendwirkung der PV-Anlagen.
Herr Nickel erklärt, dass sich die Blendwirkung in Richtung des Bodens auswirkt.
Aus diesem Grund wird von Seiten des Vorhabenträgers von einem Blendgutachten abgesehen.

RM Thedinga erkundigt sich nach der Verschattung an der Ost- und Westseite.
Herr Nickel erläutert, dass es sich bei den Seiten um die ertragsärmeren Seiten aufgrund der Baumreihe handelt. Die Baumreihe wird aber auch nicht entfernt.

BGM Becker fragt nach, wer die Pflege der Begrünung übernimmt.
Herr Nickel antwortet, dass der Vorhabenträger die Pflege der Begrünung an regionale Anbieter vergeben wird.

BGM Emken erkundigt sich nach dem Abstand zum angrenzenden Wohngebäude.
Herr Maack teilt mit, dass man die Zustimmung des Eigentümers erhalten hat. Damit kann der vorgegebene Abstand aus dem Standortkonzept von 50 Metern zum Wohngebäude unterschritten werden.

Vors. Mammen fragt nach, wie viele Haushalte durch den Agri-Solarpark mit Strom versorgt werden können und wie die Vermarktung vorgesehen ist.
Herr Maack erläutert, dass der Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird und ca. 3000 Haushalte versorgen kann. Die Ausschreibung zur Vermarktung erfolgt über eine Strombörse. Produziert der Agri-Solarpark weniger als 5 % der Leistung wird dieser aufgestockt.
Herr Nickel ergänzt, dass die EWE als regionaler Grundversorger voraussichtlich genutzt wird. Andere Verträge mit anderen Stromanbietern sind noch nicht in Planung.
Weiterhin berichtet Herr Nickel von erfolgten Vermessungsarbeiten einer nicht ermittelten Eigentümerfläche im Plangebiet. Diese ist jetzt einem angrenzenden Eigentümer zugeschlagen worden, mit dem man sich noch in Gesprächen befindet, um die Zuwegung gegebenfalls mit einem Überwegungsrecht zu sichern.
BGM Becker ergänzt, dass es sich um die östliche Fläche im Plangebiet handelt.

RM Willms fragt nach, ob die Anlieferung der Solarmodule über den Barkelweg erfolgt.
Herr Maack teilt mit, dass man dies noch klären müsse, da eben einige schwere Lastkraftwagen für den Transport der Solarmodule erforderlich sind.
BGM Emken fordert, die Anlieferung der Solarmodule nicht über den Barkelweg erfolgen zu lassen, sondern über den Feldweg südlich des Plangebietes.
BGM Becker teilt mit, dass in dem Bereich die Gemeinde Stedesdorf Straßenbaulastträger sei und gibt zu bedenken, dass dort auch ein Bahnübergang zu überqueren ist, was zu Problemen mit dem Eisenbahn-Bundesamt führen kann. Zudem sei die Zuwegung sehr eng.
Herr Maack erwidert, dass man bezüglich der Wegesicherung vorab bereits etwas unternehmen muss, bevor die Anlieferung über die Bargsteder Straße erfolgen kann.


RM Siebelts spricht sich gegen die Planung aus, da landwirtschaftliche Flächen entfallen und die Flächen sich zudem in einem Jagdgebiet befinden. Bezüglich der weiterhin möglichen Bewirtschaftung der Flächen würde die Arbeit durch die dann vorhandenen Solarmodule erschwert werden. 
Als letzten Punkt teilt er mit, dass die Windkraft mehr Energieertrag auf weniger Fläche ausweisen würde.
Herr Maack teilt mit, dass die Flächen bereits extensiv bewirtschaftet werden. Die Fläche würde somit eine Doppelnutzung vorweisen.

Herr Maack erklärt auf Nachfrage, dass die Firma Next2Sun die Hauptfirma und Betreiber des Agri-Solarparks in Zusammenarbeit mit der Firma Stromanbau ist. Die Firma Stromanbau regelt die Flächensicherung und Netzsicherung vor Ort. Laut Herrn Nickel werden in der Regel die Firmen Eigentümer, die am meisten Kapital in den Agri-Solarpark investieren. Trotzdem bleibt die Firma Next2Sun Ansprechpartner des Agri-Solarparks.
Die Firma Argus ist das Planungsbüro, welches die Planunterlagen für das Bauleitplanverfahren erstellt.

Vors. Mammen lässt den Beschluss mit der Änderung, dass die Anlieferung der Solarmodule durch die schweren Lastkraftwagen nicht über den Barkelweg erfolgt, beschließen.