Herr Manfred Knake fragt an, warum heute neue Bebauungspläne beschlossen werden sollen. Die Revisionsbeschwerde könnte zunächst abgewartet werden. Eine Heilung ist zwar nach nationalem Recht, aber nicht nach EU-Recht möglich. Er vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der Untreue erfüllt ist, da die Stadt Esens trotz Kenntnis der Unrechtmäßigkeit Fördergelder beantragt hat. Nach seiner Auffassung könnte die Stadt durch hohe Schadensersatzforderungen finanziell handlungsunfähig werden. Professor Dr. Stüer entgegnet, das OVG Lüneburg habe am 22.05.08 geurteilt, dass der Bebauungsplan Nr. 67 rechtmäßig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in der Hauptsache mit der Thematik nicht befasst. Im Eilverfahren hat das OVG Lüneburg diese Entscheidung bestätigt. Das jetzige OVG Urteil ist erfolgt, als die Straße bereits fertiggestellt war. Diese Entscheidung befindet sich jetzt im Revisionsverfahren. Das Europarecht gibt nur materielle Vorgaben, die Umsetzung erfolgt nach Landesrecht. Man kann nach dem Baugesetzbuch rückwirkend Bebauungspläne heilen. Es geht heute darum, Schaden von der Stadt Esens abzuwenden. Durch die heute zu fassenden Beschlüsse soll eine zusätzliche Rechtssicherheit erzielt werden.