Beschluss: abweichender Beschluss

Beschlussvorschlag:



Stellv. Vorsitzender Schröder teilt mit, dass die DRLG Esens eine angemessene Aufstockung der gewährten Bezuschussung für die Benutzung der Schwimmhalle des Niedersächsischen Internatsgymnasiums beantragt hat. Die jetzt in der Vorlage dargestellte Erhöhung des Stundensatzes um 6,00 Euro von 24,00 Euro auf 30,00 Euro sei nach seiner Auffassung angemessen.


FBL Hormann erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage SG/142/2013/1. Eine isolierte Betrachtung nur des Antrages der DLRG Esens ist nach Ansicht der Verwaltung allerdings nicht angezeigt, da auch der SC Dunum von dieser Regelung betroffen ist. Bei der jetzt vorgeschlagenen Erhöhung liegen die Mehrkosten bei max. 2.040,00 Euro und wären bei der Buchungsstelle 4.2.1.01.4318000 „Zuschüsse für Vereine und Verbände“ zu veranschlagen.


Nach abschließender Aussprache empfiehlt der Sportausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:


Die DRLG Esens erhält für 160 Stunden und der SC Dunum für 180 Stunden tatsächlich genutzter Zeiten in der Schwimmhalle des Niedersächsischen Internatsgymnasiums den erhöhten Stundensatz von 30,00 Euro ab dem 1. Dezember 2013. Zur Erlangung des vollen Erstattungsanspruchs sind die tatsächlichen Kosten jeweils zum 10. Dezember für den Zeitraum vom 1.12. des Vorjahres bis zum 30.11. nachzuweisen. Dabei wird das Stundenkontingent nicht begrenzt.