Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Sodann fasst der Rat bei zwölf Ja-Stimmen, vier Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:


1. Der Rat der Stadt Esens beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 „Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel“ der Stadt Esens gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.


2. Der Rat der Stadt Esens beschließt für den vorgenannten Geltungsbereich eine Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch (BauGB). Die in der Anlage 1 beigefügte Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


StD Buß schlägt vor, wie im Verwaltungsausschuss die TOP zur kommunalen Entlastungsstraße gemeinsam zu beraten. Der Vorschlag findet Zustimmung. Professor Dr. Stüer gibt den derzeitigen Sachstand wieder. Seinerzeit wurde der Bebauungsplan Nr. 67 vom OVG Lüneburg als rechtmäßig anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar eine Revision zugelassen, aber in der Hauptsache nicht entschieden. Anschließend wurde von der Stadt der Bebauungsplan Nr. 72 aufgestellt. Im Hauptverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. 72 vom OVG für unwirksam erklärt. Derzeit ist eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Es stellt sich nun die Frage, wie die Stadt Esens weiter rechtlich verfährt. Es sollten daher bestimmte Sicherungen für die Stadt eingebaut werden. Aus diesem Grund schlägt Herr Professor Dr. Stüer vor, zum einen den Bebauungsplan Nr. 67 mit einer 1. Änderung zu versehen. Diese Änderung könnte möglicherweise rückwirkend gelten und dann die formellen Rechtsfehler heilen. Zusätzlich soll ein neuer Bebauungsplan Nr. 78 mit drei Teilen A), B) und C) aufgestellt werden und zwar unabhängig vom bisherigen Verfahren. Zeitgleich soll eine entsprechende Veränderungssperre beschlossen werden, um mögliche Schadensersatzansprüche von der Stadt abzuwenden. Die Beschlüsse, die heute gefasst werden, bieten der Stadt eine sicherere Rechtsposition.


Stv. BM Mammen weist darauf hin, dass die Entlastungsstraße die Stadt Esens bereits seit Jahren beschäftigt. Das gesamte Verfahren haben das Land und die damalige Bezirksregierung mitgetragen. Der Bebauungsplan Nr. 67 wurde von vielen Instanzen als rechtmäßig erachtet. Schwieriger werden die Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 78. Wenn rechtliche Vorgaben vorgelegen hätten, wäre die Entscheidung sicherlich leichter gefallen. Ob es eine Heilung geben kann, bleibt abzuwarten und die Gerichte werden entscheiden. Die Sache muss für die Stadt Esens gerichtsfest sein. Die Gruppe SPD/GRÜNE wird den Bebauungsplänen zustimmen.


RM Saathoff stellt heraus, dass die Stadt Esens unverschuldet in eine solche Lage gekommen ist. Die Stadt war immer im Glauben, rechtmäßig zu handeln. Daher sieht er den Landkreis und auch das Ministerium in der Verantwortung.


RM Deppermann weist darauf hin, dass der Stadt keine andere Wahl bleibt. Deshalb muss dieser Weg gegangen werden. Er bittet darum, die Gespräche mit dem Kläger wieder aufzunehmen. Auch seine Fraktion wird den Bebauungsplänen zustimmen.


RM Hedlefs kritisiert, dass durch die Veränderungssperre und den Bebauungsplan der Stadt Kosten entstehen werden. Nach ihrer Auffassung setzt der EuGH nicht nur Richtlinien. Der EuGH könnte hier einen Präzedenzfall schaffen, der für die Stadt Esens negativ ausgehen könnte. Die Frage ist, ob die Stadt Esens sich so etwas leisten möchte. Das OVG hat sich explizit auf europäisches Recht berufen. Der Schaden, der entstanden ist, muss geheilt werden. Durch ein Tempolimit im Sommer bzw. eine Sperrung der Entlastungsstraße im Winter und die Schaffung von Ausgleichsflächen wäre eine Verhandlungsbasis möglich. Fördergelder dürfen auf keinen Fall zurückgezahlt werden. Sie kann daher diesen vier Vorlagen nicht zustimmen.


Professor Dr. Stüer erläutert daraufhin, der entscheidene Faktor ist, ob man die Straße haben möchte. Durch eine Veränderungssperre wäre zunächst der Rückbau verhindert. Danach könnte man mit dem Kläger verhandeln.


RM Hedlefs vertritt diese Auffassung nicht. Nach ihrer Ansicht sind die neuen Bebauungspläne angreifbar.


Professor Dr. Stüer führt nochmals aus, dass es Ziel sein muss, eine rechtliche Grundlage für die Entlastungsstraße zu bekommen. Letztendlich geht es darum, die kommunale Entlastungsstraße rechtlich abzusichern. Parallel wäre es sicherlich sinnvoll, mit dem Kläger zu verhandeln.


RM Schultz weist darauf hin, das man sich durchaus auf die Rechtssprechung verlassen kann, wenn man richtige Fakten vorlegt. Das ist in diesem Fall nicht immer geschehen. Die Hauptverantwortung liegt seiner Meinung nach bei der Stadt. Nach seiner Aufassung ist hier Europarecht gefragt und danach ist eine nachträgliche Heilung nicht mehr möglich. In dieser Angelegenheit sind drei Rechtsverfahren anhängig. Dadurch sind bereits hohe Kosten entstanden. 800.000,00 Euro an Baukosten, die nicht förderfähig waren. 250.000,00 Euro Gerichts- und Anwaltskosten sowie 560.000,00 Euro, die der Baustopp verursacht hat. Eventuell müssen Zuschüsse in Höhe von 5,5 Millionen Euro zurückgezahlt werden. Außerdem steht die Entschädigung des Eigentümers noch aus. Das Ziel muss sein, die Straße zu erhalten. Der Schaden muss für die Stadt möglichst gering bleiben. Mit dem neuen Bebauungsplanverfahren befindet man sich wieder am Anfang der Planung. Nach seiner Auffassung werden viele Naturschutzbehörden klagen. Es wird ein neuer Zustand von Rechtsunsicherheit erzeugt. Außerdem kann mit einer einfachen Satzung nicht höchstrichterliches Recht gebrochen werden. Er befürchtet, dass die Schadensbeseitigungsansprüche immer höher werden. Alternative ist hierzu nur ein kurzfristiges Gespräch mit dem Kläger, um Verhandlungen mit ihm aufzunehmen.


Auch RM Nerschbach verweist darauf, dass die heutigen Beschlüsse, die gefasst werden sollen, das Risiko tragen, dass hier ein unendliches Verfahren entsteht. Der Erhalt der Straße ist möglich, wenn man mit dem Kläger verhandelt.


Stv. BM Willms vertritt die Auffassung, auch weiterhin Gespräche mit dem Kläger zu führen. Er verweist auf den Beschluss des Stadtrates vom 13.05.13, wonach sich alle Ratsmitglieder für den Erhalt der Staße aussprechen und alle notwendigen Schritte dafür ergreifen werden. Bei der Umsetzung dieser Beschlüsse erwartet die Stadt nun die Unterstützung des Umweltministeriums und des Landkreises. Der Rat ist seinen Einwohnerinnen und Einwohnern gegenüber in der Verpflichtung. Er bittet daher um Zustimmung zu diesen Vorlagen mit den im Verwaltungsausschuss genannten redaktionellen Änderungen.