Nach einleitenden Worten von FBL Fleckenstein trägt Herr Boner vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.
Herr Boner berichtet über die Arbeitsschritte, die jüngst erfolgt sind. So ist das Untersuchungsgebiet festgelegt worden. Neben den unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden sind Gebäude beschrieben, die denkmalwürdig sind. In einer dritten Kategorie sind ortsbildprägende Gebäude beschrieben, in einer vierten Kategorie sind Gebäude beschrieben, die eine Ensemblewirkung darstellen.
Neben den Dingen, die zur Erarbeitung einer Erhaltungs- und Gestaltungssatzung notwendig sind, geht Herr Boner besonders auf die Erarbeitung des Antrags zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm ein. Dieser Antrag muss bis zum Juni 2014 vorgelegt werden. Gerade hier ist die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchgeführt werden soll.
Dies ist möglich als Durchführung der Maßnahme auf Grundlage der noch zu beschließenden Erhaltungssatzung oder als städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß §§ 136 - 164 BauBG. Diese Entscheidung sollte im Januar 2014 getroffen werden, damit gezielte Vorarbeiten vorangetrieben werden können.
Aus der anschließenden Diskussion wird Folgendes festgehalten:
Auf Nachfrage von RM Mammen zum Honorar eines Immobilienbewerters (Anfangswert und Endwert) berichtet Herr Boner, dass ein entsprechendes Büro in der Verantwortung steht. Herr Boner regt an, mit dem Katasteramt Kontakt aufzunehmen, ob nicht im Zuge der wiederkehrenden Anpassung von Bodenrichtwerten eine Bewertung von Immobilien in der Stadt erfolgen kann.
Auf Nachfragen von RM Uden zur möglichen zweiten Sanierung der Steinstraße antwortet Herr Boner, dass die Steinstraße bisher nicht im Sanierungsgebiet gelegen hat und von daher nicht auszuschließen ist. Eine Sanierung der Steinstraße über die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Esens ist aufgrund des Alters der Straße möglich.
Ausgehend von der Aussage von Beirat Willlms, dass seinerzeit die Herdestraße im Sanierungsgebiet lag und die Anlieger entsprechend ihre Beiträge bezahlt haben, stellt StD Buß fest, dass bei der damaligen Sanierung in den 80er Jahren viele Straßen Schäden hatten. Die Steinstraße hat zwar keine Schäden, ist aber sanierungsbedürftig. Daher soll die Politik entscheiden, wie Kosten umzulegen sind. Die Stadt hat die Möglichkeit, ohne Verfahren auf Basis der Anliegerbeitragssatzung die Straße zu erneuern.
Herr Boner ergänzt in diesem Zusammenhang, dass bei einem umfassenden Sanierungsverfahren und damit auch die angestrebte Wertsteigerung für das ganze Gebiet gesehen wird. Bei gestiegenem Wert der Immobilien wird entsprechend abgeschöpft.
RM Nerschbach erkundigt sich nach der Definition der städtebaulichen Missstände, die Voraussetzung für den Förderantrag sind. Herr Boner räumt ein, dass es sich hierbei um einen schwammigen Ausdruck handelt, der mit Leben zu füllen ist und erläutert, dass es hierbei nicht nur um sichtbare Schäden geht, sondern auch um Verbesserungen von Funktionen. Hier sind entsprechende Argumentationen zu liefern.
Im Rahmen von Voruntersuchungen wird das Thema „Städtebauliche Missstände“ aufgearbeitet. Hiermit verbunden ist auch eine Quartiersverbesserung durch die Anlieger.
Aus der Sicht von RM Staudacher hat die Steinstraße einen anderen Stil als die restlichen Straßen im Stadtgebiet (1960er Jahre). Er kann sich vorstellen, dass dieser Belag in Zukunft schützenswert ist.
Auf Nachfragen von RM Mammen zu der Einschätzung zum zu wählenden Verfahren empfiehlt Herr Boner das umfassende Verfahren, weil hier auch andere Straßenzüge, beispielsweise Marktstraße, Herdestraße sowie einzelne Maßnahmen wie Stadtbegrünung und punktuelle Verbesserungen, förderfähig sind. Die Stadt profitiert davon.
Vorsitzende Emken regt in diesem Zusammenhang an, im nächsten Bauausschuss im Januar 2014 auf Basis einer zu fertigenden Vorlage die Entscheidung zu dem zu wählenden Sanierungsverfahren zu treffen.