Nach einleitenden Worten von FBL Fleckenstein trägt Herr Boner vor. Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

Herr Boner berichtet über die Arbeitsschritte, die jüngst erfolgt sind. So ist das Untersuchungsge­biet festgelegt worden. Neben den unter Denkmalschutz stehenden Gebäu­den sind Gebäude be­schrieben, die denkmalwürdig sind. In einer dritten Kategorie sind ortsbildprä­gende Gebäude be­schrieben, in einer vierten Kategorie sind Gebäude beschrieben, die eine En­semblewirkung dar­stellen.

Neben den Dingen, die zur Erarbeitung einer Erhaltungs- und Gestal­tungssatzung notwendig sind, geht Herr Boner besonders auf die Erarbeitung des Antrags zur Auf­nahme in das Städtebauförder­programm ein. Dieser Antrag muss bis zum Juni 2014 vorgelegt werden. Gerade hier ist die Frage zu klären, auf welcher rechtlichen Grundlage die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme durchge­führt werden soll.

Dies ist möglich als Durchführung der Maßnah­me auf Grundlage der noch zu beschließenden Er­haltungssatzung oder als städtebauliche Sanie­rungsmaßnahme gemäß §§ 136 - 164 BauBG. Die­se Entscheidung sollte im Januar 2014 getroffen werden, damit gezielte Vorarbeiten vorangetrie­ben werden können.

Aus der anschließenden Dis­kussion wird Folgendes festgehalten:

Auf Nachfrage von RM Mammen zum Honorar eines Immo­bilienbewerters (Anfangswert und End­wert) berichtet Herr Boner, dass ein entsprechendes Büro in der Verantwortung steht. Herr Boner regt an, mit dem Katasteramt Kontakt aufzunehmen, ob nicht im Zuge der wiederkehrenden An­passung von Bodenrichtwerten eine Bewertung von Immobilien in der Stadt erfolgen kann.

Auf Nachfragen von RM Uden zur möglichen zweiten Sanierung der Steinstraße antwortet Herr Boner, dass die Steinstraße bisher nicht im Sanierungsgebiet gelegen hat und von daher nicht auszuschließen ist. Eine Sanierung der Steinstraße über die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Esens ist aufgrund des Alters der Straße möglich.

Ausgehend von der Aussage von Beirat Willlms, dass seinerzeit die Herdestraße im Sanierungsge­biet lag und die An­lieger entsprechend ihre Beiträge bezahlt haben, stellt StD Buß fest, dass bei der damali­gen Sanierung in den 80er Jahren viele Straßen Schäden hatten. Die Stein­straße hat zwar keine Schäden, ist aber sanierungsbedürftig. Daher soll die Politik entscheiden, wie Kosten umzulegen sind. Die Stadt hat die Möglichkeit, ohne Verfahren auf Basis der Anliegerbeitragssatz­ung die Stra­ße zu erneuern.

Herr Boner ergänzt in diesem Zusammenhang, dass bei einem umfassenden Sa­nierungsverfahren und damit auch die angestrebte Wertsteigerung für das ganze Gebiet gesehen wird. Bei gestiegenem Wert der Immobilien wird entsprechend abgeschöpft.

RM Nerschbach erkundigt sich nach der Definition der städtebauli­chen Missstände, die Voraussetz­ung für den Förderantrag sind. Herr Boner räumt ein, dass es sich hierbei um einen schwam­migen Ausdruck handelt, der mit Leben zu füllen ist und erläutert, dass es hierbei nicht nur um sichtba­re Schäden geht, sondern auch um Verbesserungen von Funktionen. Hier sind entspre­chende Argu­mentationen zu liefern.

Im Rahmen von Voruntersuchungen wird das The­ma „Städtebauliche Missstände“ aufgearbeitet. Hiermit verbunden ist auch eine Quartiersverbesse­rung durch die Anlieger.

Aus der Sicht von RM Staudacher hat die Steinstraße einen anderen Stil als die restlichen Straßen im Stadtgebiet (1960er Jahre). Er kann sich vorstellen, dass dieser Belag in Zukunft schützenswert ist.

Auf Nachfragen von RM Mammen zu der Einschätzung zum zu wäh­lenden Verfahren empfiehlt Herr Boner das umfassende Verfahren, weil hier auch andere Straßen­züge, beispielsweise Markt­straße, Herdestraße sowie einzelne Maßnahmen wie Stadt­begrünung und punktuelle Ver­besserungen, förderfähig sind. Die Stadt profitiert davon.

Vorsitzen­de Emken regt in diesem Zusammenhang an, im nächsten Bauausschuss im Januar 2014 auf Ba­sis einer zu fertigenden Vorlage die Entscheidung zu dem zu wählenden Sanierungs­verfahren zu treffen.