1. StD Buß berichtet, dass die Eigenbetriebssatzung dem Landkreis Wittmund angezeigt wurde. Danach ergibt sich Änderungs- bzw. Erklärungsbedarf. Der Landkreis weist darauf hin, dass der Betriebsleiter und sein Stellvertreter nur dann vom Rat ernannt werden dürfen, wenn es sich um Beamte handelt. Der Landkreis vergleicht dies mit der Einstellung der betreffenden Bediensteten, wobei bei Angestellten der Verwaltungsausschuss zu entscheiden hat. Vorliegend ist aber nicht die Einstellung, sondern vielmehr die Ernennung zum Betriebsleiter (Kurdirektor) gemeint. Weiterhin muss laut Schreiben des Landkreises der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses zwingend ein Ratsmitglied sein. Dies ist insofern unproblematisch, als dass der Rat in seiner letzten Sitzung ein Ratsmitglied zum stv. Ausschussvorsitzenden benannt hat. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.


2. StD Buß berichtet von einem Schreiben des Bundes der Steuerzahler, der erklärt wissen möchte, wie sich die 42% Mehrkosten bei der Nordseetherme ergeben haben und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Das Schreiben des Bundes der Steuerzahler und sein Antwortschreiben ist diesem Protokoll als An­lage beigefügt.


3. StD Buß führt aus, dass die Bildung des Eigenbetriebes auch in der Verwal­tung organisatorische Veränderungen im Rathaus hervorgerufen hat. Der Baubetriebshof wird vom Fachbe­reich 2 - Finanzen - jetzt dem Fachbereich 1 - Allgemeine Verwaltung - zugeordnet. Dafür wird der Tourismus­betrieb Esens-Bensersiel wird dem Fachbereich 2 - Finanzen - zugeordnet, weil dieser doch er­hebliche finanzielle Auswirkungen hat.


4. Hinsichtlich der Übergangsregelungen für das Personal weist StD Buß auf den § 613 a BGB hin, wonach dem Personal für die Dauer eines Jahres keine Nachteile entstehen dürfen. Dies soll aber auch für die Zukunft gelten. Die Stadt Esens sei zwar nicht tarifgebunden, aber dennoch besteht eine Angleichungspflicht nach dem NKomVG. Dies soll über einen Haustarifvertrag abge­bildet werden. Nunmehr ist 2014 vorgesehen, die Stellen entsprechend ihrer Inhalte zu beschrei­ben und nach den Eingruppierungsvorschriften des TVöD zu bewerten. Problematisch ist im Mo­ment die Zusatzversorgung, wobei mit dem Personalrat besprochen ist, dass hier durchaus vorerst aufgrund der angespannten betrieblichen Lage ein Verzicht möglich sei. Saisonbedingt er­geben sich auch hohe Überstundenstände, die in den Wintermonaten abgebaut werden. Mit der Gewerkschaft ver.di ist abgestimmt, dass dies auch künftig möglich sein soll. Zur Tarifkommission gehören von den Bediensteten des Kurvereins Frau Grunert und die Herren Kleen und Ovie.


5. Hinsichtlich eines geregelten Überganges des wirtschaftlichen Teils vom Kurverein auf den Eigen­betrieb wurde nach der besten Lösung gesucht und für die vorbereitenden Verträge die Wirtschafts- und Treuhandgesell­schaft Abel, Wilke und Partner gefunden. Diese hat die verschiedenen Möglichkeiten geprüft und ist im Ergebnis dazu gekommen, dass es zur Vermeidung von steuerrechtlichen Problemen für den Kurverein wohl die beste Lösung ist, das Vermögen mit allen Rechten und Pflichten auf die Stadt übergehen zu lassen. Danach ist es wohl unabdinglich, dass eine Grunderwerbssteuer zu zahlen sein wird. Die Höhe selber steht noch nicht fest; es müssen noch Abstimmungsge­spräche mit dem Finanzamt und dem Finanzministerium geführt werden.


6. Sodann schließt sich der Bericht von KD Braatz an. Nach Stand vom 31.10.2013 rechnet er der­zeit mit einem Jahresverlust von 200.000,00 €, wobei diese im Wesentlichen in nicht erzielten Ein­sparungen bei den Energiekosten in Höhe von 100.000,00 €, die nach Aussage des Architekten eintreten sollten, liegen. Weiterhin ergeben sich nicht vorhergesehene Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 60.000,00 € und es mussten 20.000,00 € zusätzlich ausgegeben werden, weil Reinigungsleistungen wegen Erkrankungen vergeben werden mussten. Die weiteren 20.000,00 € verteilen sich über verschiedene Positionen.


7. Zu den Kosten der Qualifizierung der Nordseetherme führt er aus, dass Anfang des Jahres der Architekt versichert hat, dass das Haus schlüsselfertig mit einer Gesamtbausumme von 7.085.000,00 € abschließt. Mittlerweile liegen fast alle Schlussrechnungen vor und es ergeben sich darüber hinaus Baukosten in Höhe von 981.000,00 € zusätzlich. Die wichtigsten Positionen dabei sind die Rohbauarbeiten (Architekt 240.000,00 € / Schlussrechnung 485.000,00 €), Baunebenkos­ten (Architekt 933.000,00 € / Schlussrechnung 1.154.000,00 €), Fußboden Therme (Architekt 129.000,00 € / Schlussrechnung 240.000,00 €) und die Malerarbeiten (Architekt 80.000,00 € / Schlussrechnung 175.000,00 €). Alles in allem summiert sich dies jetzt bedauerlicherwei­se auf 981.000,00 € zusätzlich. Er stellt fest, dass ausdrücklich nach dem 7. Januar 2013 keine Aufträge weder vom geschäftsführenden Vorstand noch von ihm mehr erteilt worden sind. RM Mammen fügt hinzu, dass eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl nicht mehr zu vermeiden ist. Auf Nachfrage von RM Schultz weist KD Braatz darauf hin, dass es durchaus noch weitere Abweichungen zwischen den in Rechnung gestellten Summen der Firmen gibt. Die Prüfbeträge würden teilweise von den Rechnungsbeträgen abweichen. Deswegen stehen bei 4 oder 5 Firmen insgesamt 650.000,00 € unter „Vorbehalt“, wobei bislang lediglich eine Firma einen Betrag von netto 25.000,00 € eingefordert hat.