StD Buß weist die anwesenden Beiräte auf die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunal­verfassungsgesetzes hin und erläutert diese mit Blick auf die wesentlichen Inhalte. Sodann werden die Beiräte vom Ausschussvorsitzenden durch Handschlag verpflichtet. Die Verpflichtungen wer­den aktenkundig gemacht durch Abgabe entsprechender Erklärungen.


Erklärt wird in diesem Zusammenhang, dass das den Mitarbeitern eingeräumte Stimmrecht von Beirat Kleen ausgeübt wird. Weiterhin weist StD Buß darauf hin, dass die Teilnahme an den Sitzungen keine Arbeitszeit darstellt, sondern dafür ein Sitzungsgeld gezahlt wird.