SGBM Buß erläutert die §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes.

Vors. Ihnen verpflichtet Beirat Holger Oelrichs per Handschlag.

Die Verpflichtung wird durch Abgabe der entsprechenden Erklärung aktenkundig gemacht.