Die Belehrung und Verpflichtung der neuen Beiräte Imke Nicolai, Enno Emken und Alea Hieronimus erfolgt nach Erläuterung der §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalver-fassungsgesetzes durch SGBM Buß und Verpflichtung per Handschlag durch Vors. Maus. Die Verpflichtung wird durch Abgabe der entsprechenden Erklärungen aktenkundig gemacht.