VA Petermann gibt einen Überblick über die Eckdaten des Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplanes. Im Ergebnishaushalt, in dem alle Erträge und alle Aufwendungen geplant werden, wird ein Fehlbetrag von 346.600 € ausgewiesen. Haushaltsbelastungen ergeben sich insbesondere aus den nicht durch Erträge aus Sonderposten gedeckten  Abschreibungen in Höhe von 144.200 € und Aufwendungen für Personalrückstellungen( ATZ/Urlaub/Ü.-Std./Pensionen) in Höhe von 194.800 €. Ein nach kameralen Gesichtspunkten aufgestellter Haushalt wäre somit nahezu ausgeglichen. In der mittelfristigen Finanzplanung setzt sich dieser Trend fort. So dass in den Jahren 2013 und 2014 mit Fehlbeträgen von 482.000 € und 419.000 € zu rechnen ist. Erst ab dem Jahre 2015 kann in der Planung eine erhebliche Reduzierung des Fehlbetrages erreicht werden. Dies ist ursächlich den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen für Altersteilzeit zuzuordenen.

 

Im Gesamtfinanzhaushalt in dem alle Einzahlungen und Auszahlungen veranschlagt werden, ergibt sich eine Unterdeckung von –1.041.600 €. Der Finanzmittelbestand am 31.12.2011 betrug 1.808.000 €. Das heißt die Liquidität der Samtgemeinde Esens ist auch für das Jahr 2012 gesichert. Eine Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2012 ist nicht notwendig. Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist ein positiver Liquiditätsbestand zu erwarten, wobei im Jahre 2013 eine Kreditaufnahme in Höhe von ca. 400.000 € geplant ist. Belastungen für den Finanzhaushalt 2012 ergeben sich noch aus den zu übertragenen Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2011. Eine entsprechende Aufstellung liegt den Finanzausschussmitgliedern vor.  Die Auszahlungen in Höhe von 651.481,25 € könnten durch die Kreditermächtigung aus dem Jahre 2011 in Höhe von    897.000 € gedeckt werden.

  

SGOAR Hormann erläutert im Anschluss die Änderungen, die sich in den Fachausschüssen ergeben haben. Beim Produkt 5.7.3.02 Leistungen des Bauhofes sind noch 2 aktuelle Änderungen einzuplanen. Bei der Haushaltsstelle Leasingaufwand verringert sich der Ansatz um 3.000,--€ auf     32.000,-- € und bei der Maßnahme Nr. 8044 Erwerb von beweglichen Vermögensgegenständen über 1.000 € verringert sich der Ansatz um 10.800,-- € auf 53.300,--€. Da eine Vielzahl von Ausschussmitgliedern bereits ausführlich über den Haushalt in den Fachausschüssen informiert wurde, gibt SGOAR Hormann sodann lediglich einen Überblick über die wesentlichen Haushalts-positionen.

 

Festzustellen bleibt, dass im Ergebnishaushalt ein Fehlbetrag von – 346.600 € verbleibt. Ein Ausgleich in der mittelfristigen Finanzplanung ist, wie oben dargestellt, nach derzeitigem Stand nicht möglich. Eine Deckung des Fehlbetrages 2012 kann nach § 24 Abs.1 GemHKVO mit den aus dem ordentlichen Ergebnis 2011 gebildeten Rücklagen gedeckt werden. Dies kann jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden, da der Jahresabschluss noch nicht endgültig feststeht. Sollte eine Deckung nicht gelingen, wäre nach § 24 Abs.2 GemHKVO ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme des vorliegenden doppischen Haushaltes 2012 unter Einbindung der vorstehend dargestellten Änderungen.