Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 6

Sodann fasst der Rat bei acht Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und sechs Enthaltungen folgenden Beschluss:


Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Stadt Esens in der beigefügten Fassung wird beschlossen.


RM Uden bringt zum Ausdruck, dass sie sich heute der Stimme enthalten wird. Für sie ist es nicht der richtige Zeitpunkt, den Fremdenverkehrsbeitrag anzuheben. Außerdem sind offene Fragen bezüglich des Vorteilssatzes vorhanden. Sodann erläutert FBL Hormann nochmals ausführlich die Sitzungsvorlage. Der Erhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen hat stets eine Kalkulation zugrunde zu liegen, die die Firma Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft, Bremen, durchgeführt hat. Es liegen bei einer Finanzierung des Fremdenverkehrs Unterdeckungen vor. Außerdem wurden die Faktoren Vorteilssatz und Gewinnsatz gutachterlich ermittelt (durch Fachanwalt Richard Elmenhorst, Bochum). RM Kröger mahnt, dass die Geschäftsleute 100.000,00 Euro mehr aufbringen. Dafür hätten sie im Betriebsausschuss nicht außen vor bleiben dürfen. Auch RM Reents bringt zum Ausdruck, dass es unglücklich ist, Steuern zu erhöhen. Der Schritt ist allerdings unumgänglich. Nach seiner Auffassung hätten aber im Betriebsausschuss die Gewerbetreibenden ein größeres Mitspracherecht haben müssen. Dies wurde von der EBI auch gefordert. Stv. BM Mammen stellt heraus, dass der Kurverein klug genug sein wird, entsprechende Vertreter in den Betriebsausschuss zu entsenden. RM Hedlefs hält es für bedauerlich, dass die Gewerbetreibenden zwar die „Zeche“ zahlen dürfen, aber keinen Sitz im Betriebsausschuss haben. Stv. BM Mammen stellt nochmals heraus, dass diese Aufteilung im Kurverein erfolgen muss. Das war auch so gewollt. Es sollte nicht zwischen Esens und Bensersiel gesplittet werden. RM Hedlefs entgegnet, dass sowohl die Gewerbetreibenden in Esens als auch in Bensersiel gemeint sind. Gewerbetreibende, die nicht im Kurverein sind, müssen auch ein Mitspracherecht haben. Der Unmut der Gewerbetreibenden ist nun vorhanden. RM Saathoff verweist darauf, dass Steuererhöhungen nie gewollt sind, aber die Erhöhung der Abgabe ist unumgänglich. Der Fremdenverkehrsbeitrag in Esens ist deutlich niedriger als in den umliegenden Nachbargemeinden.


FBL Hormann weist auf eine redaktionelle Änderung in der Änderungssatzung hin. Bei der Nordseetherme ist der Begriff „Sonneninsel“ zu streichen.