Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 2

Sodann fasst der Rat bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen folgenden Beschluss:


1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 109. Flächennutzungsplanänderung vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

    2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 109 wird mit der als Anlage beigefügten Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

    3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.



Im Anschluss kritisiert I. stv. SGBM Hass, dass der zuständige Fachbereichsleiter heute nicht anwesend ist. Bei Sitzungen des Samtgemeinderates ist eine Anwesenheit der Fachbereichsleiter dringend notwendig. Allgem. Vertreter Hormann weist darauf hin, dass das durchaus nach seiner Auffassung vertreten werden kann, aber leider manche Fragen sehr spezifisch seien.


RM Mammen kritisiert, dass die fachlichen Dinge nicht genau erörtert wurden. Daher bittet er, zukünftig Änderungen des Flächennutzungsplanes unbedingt im Bauausschuss zu behandeln. Bezüglich der Wallhecken erfolgte eine Stellungnahme des Naturschutzbundes. Danach sind die östlich begrenzten Wallhecken als zu erhalten festgesetzt worden. Der Landkreis verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass hinsichtlich der Wallhecken anzumerken sei, dass die entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze befindliche Wallhecke in ganzer Länge von ca. 90 Metern zu ersetzen ist. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Herausnahme des Wallheckenschutzes zu 50 % bei vorhandener einseitiger Bebauung nicht umsetzbar ist und in der Praxis immer wieder zu Problemen führt. Insgesamt sind somit 290 Meter statt 245 Meter Wallhecken extern zu ersetzen. Er fragt an, was denn letztendlich ersetzt wird. Dieses ist nach seiner Auffassung nicht klar und hätte bereits im Fachausschuss geklärt werden können. Er bittet um eine dementsprechende Antwort, die dem Protokoll beigefügt werden soll. Auch RM Saathoff vertritt die Auffassung, dass diese Themen zukünftig in dem zuständigen Fachausschuss behandelt werden sollen. Stv. FBL Oltmanns verweist darauf, dass diese Fragen hauptsächlich im Bebauungsplanverfahren entschieden werden. Die Verwaltung wird die Situation darstellen.


(Anmerkung zum Protokoll: Zur Wallheckenkompensation wird auf Nachfragen von RM Mammen klargestellt, dass die am östlichen Plangebietsrand gelegenen Wallhecken mit einer Gesamtlänge von 130 m bedingt durch die heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt und daher zu 50 % extern zu ersetzen sind. Die 130 m Wallhecken bleiben in der Örtlichkeit weiterhin vorhanden. Die mittig im Baugebiet vorhandenen 135 m Wallhecken werden entfernt und extern ersetzt. Gleiches gilt auch für die Wallhecken an der nordwestlichen Grundstücksgrenze, hier werden 90 m Wallhecke entfernt und extern ersetzt. Somit ergeben sich als Kompensation: 130/2 + 135 + 90 = 290 m zu kompensierende Wallhecken.)