StD Buß weist die Beiräte Karin Hoffmann, Dennis Müller, Frank Sziedat, Alwin Janssen und Ihmelt Saathoff auf die §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hin und erläutert diese mit Blick auf die wesentlichen Inhalte. Sodann werden die Beiräte vom Ausschussvorsitzenden durch Handschlag verpflichtet. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht durch Abgabe entsprechender Erklärungen.