Beschlussvorschlag:

1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße/Emder Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis (Abwägungsvorschläge) geprüft.


2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße/Emder Straße” (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird gebilligt.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 a Abs.2 Nr.2 BauGB für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen.


3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt. Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist die Vorlage einer abschließenden und positiven raumordnerischen Beurteilung durch die Untere Landesplanungsbehörde (Landkreis Wittmund).


Nach einleitenden Worten von FBL Fleckenstein erläutert Herr Weydringer vom Planteam WMW GmbH & Co. KG aus Oldenburg die Sitzungsvorlage. Auf Anregung von StD Buß wird eine erst kürzlich im Zuge des Moderationsverfahrens vorgelegte Stellungnahme der GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH zum Gutachten von Dr. Lademann & Partner dem Protokoll beigefügt. RM Janßen weist darauf hin, dass die vorgesehenen 138 Stellplätze in der Praxis nicht ausreichend sind und mit zusätzlichen parkenden Autos in der Emder Straße zu rechnen ist. Dieser Einwand wird als nicht relevant für den Bebauungsplan gesehen.

Stellv. Vorsitzender Mammen liest den Beschlussvorschlag vor. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.