Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:


Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Jahr 2014 mit Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.



StD Buß erläutert die Situation zur Kommunalen Entlastungsstraße und den daraufhin erstellten Nachtragshaushaltsplan. Es handelt sich hier um eine Entscheidung von großer Bedeutung für die Stadt Esens. Als Kaufpreis für die Flächen des Klägers zwischen Benser Tief und Friesenstraße bis zur Entlastungsstraße sind 4 Mio. € einzuplanen. Dieser Betrag wird in drei Raten wie folgt aufgeteilt: 2014 1,5 Mio. €, 2015 und 2016 je 1,25 Mio. €. Für 2015 und 2016 werden 2,5 Mio. € als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt. Für diese Zahlungen müssen Darlehen aufgenommen und refinanziert werden. Dies ist gegeben, wenn die Flächen als Bauland ausgewiesen und verkauft werden. Über die Kaufpreiszahlungen würde das Darlehen getilgt.


StD Buß erläutert ausgehend von einer negativen Entscheidung des BVerwG zum BPlan 67, dass nun zwei Möglichkeiten bestehen: Zum einen die bauplanerische Abwicklung des Verfahrens über den Bebauungsplan Nr. 78 oder zum anderen eine außergerichtliche Einigung mit dem Kläger. In der nachfolgenden Diskussion wird herausgestellt, dass eine außergerichtliche Einigung für die Stadt Esens mit der Zahlung in Höhe von 4 Mio. € die wirtschaftlichste Lösung sein kann, da ein Rückbau der Kommunalen Entlastungsstraße sehr viel teurer werden würde, wenn die neuen Bebauungspläne ebenfalls nicht rechtswirksam werden.


RM Hedlefs teilt mit, dass die EBI einen Schlussstrich unter der Kommunalen Entlastungsstraße wünscht und somit dem Beschlussvorschlag unter der Voraussetzung, dass aus den Flächen kein Baugebiet entsteht, zustimmen würde.


RM Mammen weist darauf hin, dass der Kauf der Flächen wohl die wirtschaftlichste und rechtssicherste und damit die beste Lösung für die Stadt wäre.


Daraufhin stellt RM Willms den Antrag, folgende Passage in den Vorbericht mitaufzunehmen:


Von der Verpflichtungsermächtigung für die Zahlungen in 2015 und 2016 darf nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die erworbenen Flächen tatsächlich aufgrund eines rechtswirksamen und unanfechtbaren Bebauungsplanes bebaut und von der Stadt Esens verkauft werden können.


Der Antrag wird von RM Willms vor Abstimmung zurückgezogen.


RM Saathoff stellt den Antrag, dass der Teil A „Nachtrag der Stadt“ ohne Beschlussempfehlung an den Rat weiterzugeben.


Nach kurzer Diskussion wird dem Antrag bei 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt. Somit wird Teil A ohne Beschlussempfehlung an den Rat weitergegeben.


KD Braatz erläutert den geänderten Wirtschaftsplan des Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel. Aufgrund neuer Erkenntnisse und aus Vorsichtsgründen sei eine weitere Kreditermächtigung in Höhe von 830.000 € neu einzuplanen. Diese setzt sich zusammen aus 500.000 € für noch mögliche Zahlungen für die Qualifizierung der Nordseetherme und 330.000 € im wesentlichen für Sturmschäden vom Sturmtief Xaver.


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss bei 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen folgenden Beschlussvorschlag:


Der Wirtschaftsplan des Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel wird in der vorgelegten Fassung zur Beschlussfassung empfohlen.