Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Beschluss:


a) Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2014 mit dem

Investitionsprogramm für die Jahre 2014 – 2017 (ohne Wirtschaftsplan des

Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Außerdem fasst der Rat bei 4 Nein-Stimmen folgenden Beschluss:


b) Der erste Nachtrag des Tourismusbetriebes Esens-Bensersiel wird in der vorgelegten

Fassung beschlossen.


Dem Antrag von RM Deppermann auf getrennte Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltplan und den Wirtschaftsplan des Tourismusbetriebes wird einstimmig zugestimmt. Sodann erläutert FBL Hormann einzelne Änderungen in der Nachtragshaushaltssatzung und im Nachtragshaushaltsplan. In der Nachtragshaushaltssatzung wurde § 3 bezüglich der Verpflichtungsermächtigungen neu aufgenommen. Zudem wurden der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.500.000,00 € und der Höchstbetrag des Kassenkredits auf 1.330.000,00 € festgesetzt. Auf Seite 144 wurde eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen aufgenommen. Zudem haben sich Änderungen im Vorbericht des Finanzplanes ergeben.


In der anschließenden Diskussion weist RM Deppermann darauf hin, dass heute über zwei Teilbereiche abgestimmt wird. Es müssen erhebliche Gelder für eine außergerichtliche Einigung hinsichtlich der kommunalen Entlastungsstraße an den Kläger gezahlt werden. Die CDU/FDP-Gruppe kann hier nicht zustimmen. Der Gerichtstermin am 27.03.2014 sollte abgewartet werden. Dem Wirtschaftsplan über den Tourismusbetrieb wird die Gruppe zustimmen.


RM Saathoff weist darauf hin, dass heute eine schwere Entscheidung getroffen werden muss. Es besteht in seiner Gruppe kein Gruppenzwang zur Abstimmung. Heute ist eine Abwägung angesagt.


RM Nerschbach verweist auf die Sitzung des Finanzausschusses. Er wird dem Nachtragsplan zustimmen. Auf die Sanierung der Altenwohnungen darf nicht verzichtet werden, aber diese Entscheidung ist unabhängig vom Nachtrag zu sehen.


RM Schultz lobt die außerordentlich gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung bei den Beratungen mit dem Kläger. Die Gruppe, welche vom VA eingesetzt wurde, hat sehr gut gearbeitet. Am 27.03. wird das Gericht entscheiden. Vermutlich wird die Entscheidung zu Ungunsten der Stadt ausgehen, so dass es anschließend keine Rechtsgrundlage mehr für die kommunale Entlastungsstraße gibt. Die Vorteile für einen mit dem Kläger zu fassenden Vergleich sind eindeutig. Zum einen werde der Prozess abgeschlossen, es würde mehr Zeit für die wesentlichen Dinge bleiben. Außerdem hat Bensersiel die Möglichkeit sich weiterzuentwickeln. Sollte kein Vergleich zustande kommen, wäre keine Rechtsgrundlage für die Straße gegeben. Der Eigentümer könnte evtl. einen Rückbau der Straße verlangen. Mit einem Urteil wäre das Verfahren aber noch nicht beendet. Neue Rechtstreitigkeiten könnten sich anschließen. Zudem ist eine Entwicklung Bensersiels für lange Zeit nicht mehr möglich. Mehrere Gemeinden warten derzeit gespannt auf das Urteil am 27.03.2014. Es handelt sich hierbei um Gemeinden, die damals aus dem Förderprogramm herausgefallen sind. Er befürchtet, dass Fördersummen zurückgefordert werden.


RM Reents erwähnt, heute geht es darum abzuwägen. Der vierte Rat beschäftigt sich mittlerweile mit der kommunalen Entlastungsstraße. Die Angelegenheit sollte irgendwann abgeschlossen werden. Dazu gehört auch die Übernahme von Verantwortung. Zukünftig braucht die Stadt Esens Planungssicherheit. Die EBI wird dem Vergleich und dem Nachtragshaushaltsplan zustimmen.


RM Uden gibt zu bedenken, dass es sehr wichtig ist, wie viel Fremdenverkehr Bensersiel in Zukunft noch vertragen kann. Sie wird sich daher der Stimme enthalten.


RM Kröger befürchtet, dass durch den Ankauf der Flächen nutzloses Land erworben wird, welches nicht rekapitalisiert werden kann. Der Landkreis will eine Neuabgrenzung des Schutzgebietes. Der Bebauungsplan mit Veränderungssperre wurde beschlossen. Die Stadt Esens trägt ein hohes Risiko. Daher sollte das ordentliche Verfahren durchgeführt werden.


Stv. BM Mammen stellt heraus, dass heute lediglich über den Nachtragshaushaltsplan entschieden wird. In einer weiteren Sitzung des Stadtrates am 24.03. soll nochmals beraten werden, da dann alle Vereinbarungen mit dem Kläger vorliegen sollten. RM Hedlefs hat im Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass ihre Zustimmung unabhängig davon ist, ob Bauland erwartet werden kann.


Stv. BM Willms weist darauf hin, dass 1,5 Mio. Euro sofort an den Kläger und 2,5 Mio Euro in den Jahren 2015 und 2016 ausgezahlt werden sollen. Die Verkäufe der Bauplätze sollen der Refinanzierung dienen. Ansonsten müsste die Stadt Esens 4 Mio. Euro als Kredit aufnehmen. Die zweite und dritte Kaufpreiszahlung sollte daher erst erfolgen, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Ansonsten bricht die Finanzierung zusammen. Sollte kein Bebauungsplan zustande kommen, sind kräftige Steuererhöhungen notwendig. Er schlägt daher vor, die Zahlungen für 2015 und 2016 erst auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Die Verzinsung könnte an den Kläger erfolgen.


StD Buß weist abschließend darauf hin, dass heute noch keine Entscheidung über eine mögliche außergerichtliche Einigung getroffen wird. Es wird lediglich über den Nachtragshaushaltsplan abgestimmt.


Sodann fasst der Rat bei 10 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen folgenden Beschluss: