Beschluss:


  1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Auslegung des Entwurfs zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße/Emder Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis (Abwägungsvorschläge) geprüft.


  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 77 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Auricher Straße/Emder Straße (Vorhaben- und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB wird gebilligt. Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen.


  1. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt. Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist die Vorlage einer abschließenden und positiven raumordnerischen Beurteilung durch die Untere Landesplanungsbehörde (Landkreis Wittmund)



FBL Fleckenstein erläutert ausführlich die Vorlage. StD Buß weist darauf hin, dass der Beschluss unter Vorbehalt mit der Maßgabe gefasst wird, dass im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung dem Durchführungsvertrag zugestimmt wird.


Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss: