Beschluss:
Die Dreiecksflurstücke haben für die Lohne zwischen Steinstraße und Süderwall keinerlei Bedeutung und sind für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden.
Die Teilbereiche (siehe Lageplan) werden daher gemäß § 8 Abs. 1 Nieders. Straßengesetz mit Wirkung vom 01.05.2014 eingezogen. Die Einziehung ist öffentlich bekannt zu machen.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: