Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Die Beantragung und Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme HISTORISCHER STADTKERN ESENS wird auf der Grundlage der zu erarbeitenden Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vom Rat der Stadt Esens beschlossen. Die hierfür notwendige Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) sollte seitens des Büros Boner + Partner begleitet werden. Hierbei wird als Grundlage das bestehende Innenstadtkonzept herangezogen. Die dadurch anfallenden (geringeren) Kosten in Höhe von ca. 8.000,00 (netto) sind außerplanmäßig bereitzustellen. Ferner wird beschlossen, dass der durch Einnahmen und Städtebauförderungsmittel nicht gedeckte Teil der Ausgaben für die Finanzierung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme von der Stadt Esens aufgebracht wird. Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Folgejahren bereitgestellt.


FBL Fleckenstein erläutert ausführlich die Vorlage. Dieses Thema wurde bereits im Bauausschuss beraten.


Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss: