Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


  1. Die Stadt Esens wird in den Jahren 2015 und 2016 eine Personalkostenerstattung in Höhe von jährlich 180.000,00 € an die Samtgemeinde Esens zahlen.


  1. Für 2014 gewährt die Samtgemeinde Esens den Mitgliedsgemeinden mit Ausnahme der Stadt Esens eine Investitionszuweisung in Höhe von 1 Punkt der Samtgemeindeumlage.


  1. Die Samtgemeinde wird für die Jahre 2015 und 2016 die Samtgemeindeumlage von z. Z. 35 auf 34 Punkte absenken.


  1. Die Verwaltung erarbeitet in diesem Zeitraum:


a) einen nachvollziehbaren Vorschlag für die Fortschreibung der

Personalkostenerstattung

b) Umsetzungsvorschläge zur Nutzung der finanziellen Synergien, die durch die

Überführung des wirtschaftlichen Teils des Kurvereins in einen Eigenbetrieb der Stadt

möglich geworden sind.


  1. Über die Personalkostenerstattung ist eine öffenlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde und der Stadt Esens abzuschließen.


Für StD Buß, FBL Hormann, FBL Fleckenstein, FBL Mannott und Protokollführer Schuster liegt ein Mitwirkungsverbot vor. Diese begeben sich in den Zuhörerraum. Sodann macht RM Saathoff ausführliche Erläuterungen über den bisherigen Verfahrensstand.


Der Rat fasst anschließend einstimmig folgenden Beschluss: