Beschluss:
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 103. Flächennutzungsplanänderung
vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit den in der Anlage aufgeführten Ergebnissen
geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der aufgeführten Abwägung der
Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 103 wird mit der als Anlage beigefügten Begründung
mit Umweltbericht beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung
gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: