Beschluss:


1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 103. Flächennutzungsplanänderung

vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit den in der Anlage aufgeführten Ergebnissen

geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der aufgeführten Abwägung der

Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.


2. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 103 wird mit der als Anlage beigefügten Begründung

mit Umweltbericht beschlossen.


3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung

gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.


Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss: