Beschlussvorschlag:


1. Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und die Rahmen der gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen wurden mit dem im Anhang aufgeführten Ergebnis geprüft.



FBL Horst erläutert die Vorlage Nr. 22.


Auf Anfrage von RM Janssen zu entstehenden Kosten antwortet FBL Horst, dass für die Erstellung des Oberflächenentwässerungskonzeptes und für die Ausgleichsmaßnahmen Kosten anfallen.


Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig die Annahme der Vorlage.