SGBM Buß weist die Anwesenden auf die §§ 40 – 42 des Niedersächsischen Kommunal-verfassungsgesetzes hin. Sodann werden RM Schultz und die Beiräte Münster, Ubben und Willms verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtungen werden aktenkundig gemacht durch Abgabe entsprechender Erklärungen von RM Schultz und der Beiräte.