StD Buß weist Beirat Woltersdorf auf die §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hin. Vorsitzende Emken verpflichtet Beirat Woltersdorf seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht durch entsprechende Erklärungen von Beirat Woltersdorf.