Beschlussvorschlag:


Aufgrund der vorliegenden Genehmigung des Landkreises Wittmund zur 1. Nachtrags-haushaltssatzung der Stadt Esens für das Haushaltsjahr 2014 werden folgende Entscheidungen getroffen:


  1. Die vorgesehene Kreditermächtigung wird nicht in Anspruch genommen.

  2. Die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen werden 2014 durchgeführt. Die Anlieger sind frühzeitig zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen.

  3. Die Sanierung der Altenwohnungen hat oberste Priorität und wird noch in diesem Jahr angegangen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung von 20 Wohnungen einen Antrag bei der NBank zu stellen. Bis Ende des Jahres sollte der Rat eine Entscheidung über die Anzahl der künftig notwendigen kommunalen Altenwohnungen treffen. Hierbei sollten auch Neubauüberlegungen einfließen.

  4. Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung und des Innenstadtkonzeptes werden zurückgestellt, bis finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.









FBL Hormann erläutert die Vorlage. Der Landkreis Wittmund hat die Kreditaufnahmen in Höhe von 1.804.000 € mit der Maßgabe genehmigt, dass von dem genehmigten Gesamtbetrag die Kredite wie folgt aufgenommen werden dürfen:


a) 1,5 Millionen € nur dann, wenn der in Zusammenhang mit der Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel vorgesehene Vergleich zustande kommt. Die 1,5 Millionen werden nicht in Anspruch genommen, weil ein Vergleich nicht zustande gekommen ist.


b) 304.000 € noch unter Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht gestellt werden.


Die Genehmigung zur Aufnahme des Kredites über 304.000 € wird erteilt, sobald die Stadt Esens darlegt, dass die geplanten Investitionseinzahlungen tatsächlich realisiert worden sind.


In diesem Jahr sind im Kern drei Straßenbaumaßnahmen sowie die Sanierung der Altenwohnungen geplant. Da es sich bei den Straßenbaumaßnahmen um Investitionen handelt, bei denen entsprechende Einnahmen (Anliegerbeiträge) entgegenstehen, sollten diese nach Ansicht der Verwaltung im Jahr 2014 vorrangig durchgeführt werden.


Im Jahr 2015 sollte mit der Sanierung der Altenwohnungen unter Zurückstellung anderer kostenträchtiger Projekte wie die Dorferneuerung Bensersiel und auch die Umsetzung der Ergebnisse des Innenstadtkonzeptes und des städtebaulichen Denkmalschutzes begonnen werden.


RM Nerschbach führt aus, dass er eine Bedarfsermittlung durchführen könnte. Zudem sollten noch andere Finanzierungsmöglichkeinten der NBank berücksichtigt werden.


FBL Hormann führt aus, dass eine Bedarfsermittlung jetzt nicht vorrangig sei. Die jetzt vorgeschlagene Sanierung von 20 Wohnungen sei immer bedarfsgerecht.


RM Mammen regt um die Sanierung voranzutreiben an, dass nach dem Verwaltungsauschuss am 07.07.2014 der Arbeitskreis zusammen kommen und ein Konzept erarbeiten sollte.


RM Reents gibt zu bedenken, dass vorausschauend gearbeitet werden müsste. Zu berücksichtigen sei nach wie vor die in der Höhe noch nicht bekannte Grunderwerbssteuer, die vom Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel zu zahlen sei, und die Kosten für die Kommunale Entlastungsstraße Bensersiel.


Von der Verwaltung wird erläutert, dass vom Finanzamt Wittmund noch kein Bescheid über die Grunderwerbssteuer erlassen wurde. Zudem sei bezüglich der Kommunalen Entlastungsstraße Bensersiel noch mit der Kommunalaufsicht zu klären, inwieweit eine Rückstellung gebildet werden muss.


RM Uden erläutert, dass die Altenwohnungen in der Diedrich-Müller-Straße/Störtebeker Weg nicht mehr saniert werden können, da hier die Bausubstanz nicht ausreichend ist.


Die Verwaltung erklärt, dass bei den voraussichtlich günstigen Finanzierungsmöglichkeiten auch ein Neubau in Betracht kommt. Es sollen nun für 20 Wohnungen Finanzierungsanträge gestellt werden.


Es wird festgehalten, dass die Anlagen als halbjährlicher Lagebericht zur Vorlage ausreichen.


Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Ausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:


Aufgrund der vorliegenden Genehmigung des Landkreises Wittmund zur 1. Nach-tragshaushaltssatzung der Stadt Esens für das Haushaltsjahr 2014 werden folgende Entscheidungen getroffen:


  1. Die vorgesehene Kreditermächtigung wird nicht in Anspruch genommen.

  2. Die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen werden 2014 durchgeführt. Die Anlieger sind frühzeitig zu Erschließungsbeiträgen heranzuziehen.

  3. Die Sanierung der Altenwohnungen hat oberste Priorität und wird noch in diesem Jahr angegangen. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sanierung von 20 Wohnungen Finanzierungsanträge zu stellen. Bis Ende des Jahres sollte der Rat eine Entscheidung über die Anzahl der künftig notwendigen kommunalen Altenwohnungen treffen. Hierbei sollten auch Neubauüberlegungen einfließen.

  4. Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung und des Innenstadtkonzeptes werden zurückgestellt, bis finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.