Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

Den Jahresabschlüssen 2010, 2011 und 2012 wird zugestimmt.

Vom Gewinn 2011 in Höhe von 64.181,92 Euro sowie

vom Gewinn 2012 in Höhe von 53.675,57 Euro

sind jeweils 10.000,00 Euro an die Stadt Esens abzuführen.

Die Restbeträge von 54.181,92 Euro und 43.675,57 Euro

verbleiben den Stadtwerken Esens und

sind der Erneuerungsrücklage zuzuführen.



SGA Feldmann erläutert die Sitzungsvorlage. Im Jahr 2010 führte eine Doppelbelastung aus der Abrechnung der Maßnahme Danziger Straße mit den Aufwendungen zur Umlegung der Versorgungsleitungen im Zuge des Kreisels an der Bahn zu einer Verschlechterung des Ergebnisses. Für 2010 war daher ein negatives Ergebnis in Höhe von 6.617,10 € hinzunehmen. In den Jahren 2011 und 2012 sind dagegen wieder Gewinne erwirtschaftet worden. Diese Gewinne konnten trotz Steigerung des Wasserbezugspreises erwirtschaftet werden, obwohl diese Steigerung nicht an die Bürger weitergegeben wurde.


Bei der Erfassung der Abrechnungsdaten 2011 wurde irrtümlich eine EDV-Voreinstellung geändert. In der Folge sind für 2012 erhöhte Vorauszahlungen ausgewiesen worden. Die Abrechnung an die Gebührenzahler ist korrekt erfolgt. Systembedingt ist jedoch ein Überhang in der Abrechnung zwischen Stadtwerke und Stadt entstanden. Dieser Überhang (20.000 €) wird durch eine Rückstellung zu Gunsten des Rechnungsjahres 2013 ausgeglichen. Die Sanierung der alten Leitungen im Zuge von Straßenbaumaßnahmen wird fortgeführt.


RM Uden fragt, warum die Stadtwerke die Konzessionsabgabe an die Stadt zahlen muss, obwohl der OOWV diese Abgabe nicht leisten muss.


SGA Feldmann erläutert, dass es sich bei dem OOWV um einen Wasser- und Bodenverband handelt, der nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Aus diesem Grund muss der OOWV keine Konzessionsabgabe zahlen. Die Stadtwerke können und erzielen Gewinne, und dies bei Zahlung von Konzessionsabgaben und Fremdenverkehrsbeiträgen an die Stadt.


Sodann empfiehlt der Ausschuss einstimmig folgenden Beschlussvorschlag:


Den Jahresabschlüssen 2010, 2011 und 2012 wird zugestimmt. Vom Gewinn 2011 in Höhe von 64.181,92 Euro sowie vom Gewinn 2012 in Höhe von 53.675,57 Euro sind jeweils 10.000,00 Euro an die Stadt Esens abzuführen. Die Restbeträge von 54.181,92 Euro und 43.675,57 Euro verbleiben den Stadtwerken Esens und sind der Erneuerungsrücklage zuzuführen.