Die Beirätin Janine Stigler wird auf die ihr gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten vom Allgem. Vertreter Hormann hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und Beirätin Stigler durch Handschlag der Vorsitzenden verpflichtet. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin überreicht.