Beschluss: Beschlussempfehlung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussempfehlung:


Ein Planungsbüro wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ferienwohnungen in den drei Siedlungen Taddigshörn, Lammertshörn und Oll Deep durchzuführen.


FBL Horst erläutert die Vorlage.


RM Mammen erwähnt in diesem Zusammenhang, dass die Be­trachtung der Innenbereiche (§ 34 BauGB) nicht vergessen werden darf. Zunächst sollen aber die Siedlungsbereiche mit Bebauungsplänen betrachtet werden, da es um Ferienwohnungen im WA-Gebiet geht.


RM Uden spricht sich für eine Betrachtung des ganzen Ortes aus, ähnlich wie in Neu­harlingersiel.


StD Buß erläutert, dass auch in Neuharlingersiel lediglich die Bebauungsplangebiete mit der Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ untersucht worden sind. Er verweist auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, wonach in Allgemeinen Wohngebieten höchstens 25% Ferienwohnungen vorhanden sein dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald geht sogar noch weiter und sieht Ferienwohnungen in WA-Gebieten als grundsätzlich nicht zulässig an. Im Stadtgebiet von Esens wird dieses Problem nicht gesehen, da in den Bebauungsplangebieten die Zahl der Ferienwohnungen nicht die Quote von 25% erreichen dürfte.


Beirat Willms kann sich die Umwidmung eines Wohngebietes in ein Mischgebiet vorstellen, was aber nach Aussage von StD Buß Schutzansprüche auslösen kann.


Auf Nachfrage von RM Nerschbach berichtet FBL Horst, dass eine Bestandsaufnahme zweckmäßigerweise durch ein Planungsbüro erfolgen sollte.


Vors. Emken verliest den Beschlussvorschlag, der bei einer Gegenstimme Zustimmung findet.