Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Pöter von der Firma aedes engineering GmbH gibt Erläuterungen. Der Verkauf der Wohnungen stellt sich auf­grund der Wohnungsgröße, des Kaufpreises und der vorgesehenen Nutzung des Erdgeschosses durch Gewerbe als schwierig dar. Das Interesse an Gewerbeflächen ist nicht besonders groß. Nunmehr ist vorgesehen, eine Umplanung vorzunehmen, um die Kosten zu senken.


Die Garagen­anlage sowie die Gründachflächen als begehbare Terrassen werden nicht weiter verfolgt. Die gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss soll entfallen. Dadurch kann die Deckenhöhe im Erdgeschoss ebenso wie die Höhe des gesamten Gebäudes reduziert werden. Allerdings setzt diese Lösung eine Änderung des Gebietscharakters von Kerngebiet in Allgemei­nes Wohngebiet und damit eine Bebauungsplanänderung voraus.


Herr Ihn­ken vom Büro UIU stellt die neue Planung ausführlich vor. Das Gebäude bleibt grundsätzlich in der U-Form erhalten, der Innenhof ist als grüner Innenhof ohne Autos geplant. Der Abstand zum Haus der Begegnung wird vergrößert, die Durchfahrt bleibt wie bisher bestehen. Die notwendigen Stellplätze werden als Carport mit Gründach ausgeführt. Die Außengestaltung der Fassade ein­schließlich der Auswahl der Materialien bleibt weitestgehend bestehen.


Aus der anschließenden Diskussion wird Folgendes festgehalten:

RM Janßen sieht Konflikte bei der Nutzung der Parkflä­che vor dem Haus der Begegnung durch Wohnungsnutzer und Besucher des Hauses der Begeg­nung.


Herr Pöter ergänzt in diesem Zusammenhang, dass hier mit Klappbügeln und konkreter Zu­ordnung gearbeitet werden soll.


Herr Pöter berichtet weiterhin, dass die ursprüngliche Planung, be­stehend aus fünf Gewerbeeinheiten und achtzehn Wohnungen, jetzt in eine Gewerbeeinheit und dreiundzwanzig Wohnungen umgewandelt werden soll.


FBL Horst berichtet, dass eine Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren erforderlich ist und dies bis Ende 2014 abgeschlossen sein kann.


Herr Pöter berichtet weiterhin, dass die Verwirklichung jetzt in mehreren Bauabschnitten geplant ist. Dies war bei der ursprünglichen Planung so nicht vor­gesehen und aufgrund der Anordnung von Treppenhäusern auch nicht möglich. Begonnen werden soll nach einem kompletten Abriss mit der Bebauung an der Neustädter Straße. Die bestehende Gewerbeeinheit wird in den Baukörper integriert. Durch die Anordnung der Treppenhäuser kann bei einem weiteren Verkauf von Wohnungen die Bebauung fortgesetzt werden. Da sich die Baumaßnah­me über einen längeren Zeitraum hinzieht, soll der Bauzaun optisch ansprechend gestaltet wer­den.


Auf Nachfrage stellt Herr Pöter fest, dass nach erfolgreicher Umplanung Bauabschnitte mit jeweils sechs Wohnungen gebildet werden könnten, von denen allerdings auch jeweils drei verkauft sein müssen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.


Im Ergebnis stim­men die Mitglieder des Bauausschusses den beabsichtigten Änderungen einstimmig zu. Eine Be­handlung im nächsten Bauausschuss ist vorgesehen.