Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:


Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:


  1. Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung Nr. 58 vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Dem in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen wird zugestimmt.

  2. Die 58. Flächennutzungsplanänderung wird mit der als Anlage beigefügten Begründung beschlossen.

  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 58. Flächennutzungsplanänderung gem. § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.