Beschluss: Verweis an den Fachausschuss

SGBM Buß erläutert ausführlich die vorliegende Mitteilungsvorlage. Zudem berichtet er von einem Gespräch am heutigen Tage mit dem Landkreis Wittmund. In diesem Gespräch waren Bürgermeister Schröder, fünf Ratsmitglieder der Gemeinde Moorweg, Herr Frerichs und Frau Dirksen vom Landkreis Wittmund sowie Frau Horst von der Samtgemeinde Esens beteiligt. Die Gemeinde hat dem Landkreis Wittmund in den Gesprächen mitgeteilt, dass sie erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben hat und dem Antrag nicht zustimmen wird.


Weiter berichtet die Gemeinde über den Unmut der betroffenen Bürger bzw. sich betroffen fühlenden Bürger im Rahmen der Einwohnersprechstunde in der letzten Ratssitzung. Folgende Bedenken/Forderungen wurden von der Gemeinde eingeführt und sollen in die noch zu bearbeitende schriftliche Stellungnahme einfließen:


1. Forderung einer genaueren Betriebsbeschreibung (Anzahl der Fahrten nicht genannt, lose und feste Maßen nicht nachvollziehbar, Betriebszeiten insbesondere Umgang mit dem Schulbusverkehr, verwendete Fahrzeuge – Lastzug, LKW, Dampfer – etc.)


2. Forderung nach Aussagen zu Lärm- und Staubemissionen durch Abbau und die Fahrzeugbewegungen


3. Forderung eines Beweissicherungsverfahrens bez. Erschütterungen durch die Fahrzeugbewegungen für den direkt an den Königsweg anliegenden Anwohner


4. Forderung eines Gutachtens zur Zustandsuntersuchung der Gemeindestraße und des Durchlasses des Reier Tiefs


5. Bedenken bez. der Lage der Fläche in einem Erholungsgebiet


6. Bedenken bez. der Lage der Fläche und der Transportwege zu Wohngebäuden


7. Bedenken bez. der Lage der Fläche im Wasserschutzgebiet


8. Forderung, dass die Fläche der Landwirtschaft wieder zugeführt wird und nicht vernässt – in diesem Zusammenhang weist die Gemeinde auf die grundsätzlichen Probleme der Entwässerung in dem Bereich hin (Wasserscheide Dornumersiel/Neuharlingersiel), es darf keine Rückvernässung der umliegenden Flächen entstehen.


Die Gemeinde will mit dem Antragsteller einen Vertrag abschließen zu den Regelungen, die bislang nur mündlich getroffen wurden und dem Landkreis Wittmund per Schreiben zugestellt wurde. (Erste Anlage des Antrages) Insbesondere geht es hier um die finanzielle Absicherung der Gemeinde zu den Gemeindestraßen und den Durchlass (Vertragserfüllungsplan/Sicherstellung bei Konkurs der Firma und weiteren Regelung, die über die Genehmigung des Landkreises abgedeckt werden. Den Vertrag soll ein Fachanwalt erarbeiten. Dies soll allerdings erst kurz vor Genehmigung des Antrages erfolgen. Als Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Moorweg und der Samtgemeinde Esens wurde der 30.09.14 vereinbart. Die Gemeinde Moorweg wird die Stellungnahme im Rat beschließen lassen. Der Landkreis Wittmund hat vorgeschlagen, nach Abgabe aller Stellungnahmen die betroffenen Personen und die ein oder andere Behörde zu einem gemeinsamen Gespräch nach Moorweg einzuladen. (Keine öffentliche Bürgerversammlung, da kein öffentliches Verfahren, sondern nur diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben bzw. beteiligt wurden.) Dieses wurde von der Gemeinde begrüßt.


In der abschließenden Aussprache weist RM Maus darauf hin, dass die Ablehnung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vom Kreis nicht nachvollziehbar ist. Hier bittet sie nochmals um genaue Überprüfung. Aufgrund der Fläche von 10,7 Hektar ist die UVP Prüfung nach ihrer Auffassung erforderlich. Die Verwaltung wird dieses nochmals überprüfen. RM Schröder als Bürgermeister der Gemeinde Moorweg berichtet, dass bereits am 17.07.14 in einer Gemeinderatssitzung viele Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Moorweg ihre Bedenken geäußert haben. Das heutige Treffen mit dem Kreis ist aufgrund seiner Initiative bzw der Initiative der Gemeinde Moorweg zustande gekommen. Er findet es sehr bedauerlich, dass die Anwohner teilweise besser informiert waren, als die Gemeindevertreter. Die Gemeinde Moorweg will sehr transparent mit dieser Angelegenheit umgehen. Es wird bewusst die Öffentlichkeit gesucht. Der Entscheidungsträger ist aber letztendlich der Kreis. Positiv wird es von seiner Seite gesehen, dass sowohl die Samtgemeinde als auch die Gemeinde Moorweg eine einheitliche Stellungnahme abgeben möchten. RM Reents weist darauf hin, dass dies ein sehr wichtiges Thema für die Bürgerinnen und Bürger ist. Positiv findet er die nun gewährte Fristverlängerung bis zum 30.09.14 sowie eine Beratung im Bauausschuss. RM Peters gibt zu bedenken, dass es sich um ein naturschutzrechtliches Genehmigungsverfahren handelt, wo der Kreis zuständig ist. Bei der Beratung des Bauausschuss besteht kein Rechtsgrund. SGBM Buß verweist auf das große Interesse der Bevölkerung, daher macht es Sinn diese Thematik ausführlich im kommenden Bauausschuss zu behandeln.