Beschluss: zur Kenntnis genommen

Stv. FBL Oltmanns erläutert ausführlich die Planunterlagen. SGBM Buß weist darauf hin, dass für dieses Vorhaben gem. § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, wenn es einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Gem. § 5 UVPG gibt die zuständige Behörde (Untere Wasserbehörde des Landkreises Wittmund) dem Träger des Vorhabens sowie den zu beteiligen Behörden Gelegenheit zu einer Besprechung über Inhalt und Umfang der Unterlagen. Die Samtgemeinde Esens sowie auch die Gemeinde Moorweg sind zu dieser Besprechung (Antragskonferenz) am 29.07.14 eingeladen. Diese Besprechung soll sich auf Gegenstand, Umfang und Methoden der UVP sowie sonstige für die Durchführung der UVP erheblichen Fragen erstrecken. Ob tatsächlich eine UVP durchzuführen ist, wird derzeit vom Landkreis noch geprüft. Allerdings soll, unabhängig von dieser Tatsache, auf jeden Fall ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die Samtgemeinde Esens hält eine Teilnahme an der Besprechung (Antragskonferenz) für entbehrlich. Es besteht die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme der Samtgemeinde Esens ist Anlage dieser Mitteilungsvorlage und wurde im Vorfeld mit der Gemeinde Moorweg abgestimmt. In der Stellungnahme wurde nochmals explizit erwähnt, dass der Bereich innerhalb der Samtgemeinde Esens liegt und der Landwirtschaft durch die komplette Maßnahme Flächen verloren gehen zugunsten von Kompensationsflächen. Die Samtgemeinde fordert einen Erstzugriff zumindest auf Teilbereiche für zukünftig benötigte Kompensationsflächen.


RM Schröder als BM der Gemeinde Moorweg weist darauf hin, dass diese Fläche kompensiert wird. Durch eine Erhebung wurde festgestellt, dass ein totales Vernässen nicht möglich ist. Die Gemeinde hat Interesse daran, dass letztendlich die Entwässerung funktioniert. Die Gemeinde wird daher an der Antragskonferenz teilnehmen, um ihre Interessen zu wahren. RM Willms fragt an, ob die südlich von „England“ vorhandene Informationsstelle für die Wassermühle erhalten bleibt. SGBM Buß bejaht dieses. RM Hedlefs findet es sehr bedauerlich, da in diesem Bereich sich sehr viele Tiere angesiedelt haben. Andere Flächen wären geeigneter gewesen.