Beschluss: zurückgestellt

Stell. FBL Oltmanns erläutert die Vorlage. Es ist geplant, dass Strahler mit einem Abstand von 50 bis 60 cm zur Hauswand die Hotelfront anstrahlen sollen. Da das Ensemble des Marktplatzes denkmalgeschützt ist, muss der Antragsteller neben einer Sondernutzungsgenehmigung der Stadt auch einen Antrag bei der Denkmalgeschutzbehörde stellen, weil das Vorhaben denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig ist. Die Ausschussmitglieder haben Befürchtungen, dass die Fußgänger hierdurch im Bereich des Gehweges geblendet werden. Dem VA wird einstimmig empfohlen, den Antrag bis zur Vorlage des Innenstadtkonzeptes zurückzustellen.