Beschluss: zur Kenntnis genommen

Stellv. FBL Oltmanns erläutert die Mitteilungsvorlage. Nach kurzer Diskussion ist man sich einig, dass seitens der Stadt zurzeit keine rechtliche Handhabe vorhanden ist. Die rechtliche Position ändert sich erst nachdem die Hauptstraße (zurzeit Landesstraße) zur Gemeindestraße herabgestuft wird.